PlayStation Store überteuert:
Milliarden-Klage gegen Sony gestartet

Auf den japanischen Konzern Sony kommt aufgrund seines Geschäftsmodells für die PlayStation-Spielekonsolen jetzt Ungemach zu. Fast 6 Milliarden Euro wollen Verbraucherschützer für die britischen Nutzer der Geräte herausschlagen.
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Die entsprechende Klage wurde jetzt von der Verbraucherschutz-Ikone Alex Neill auf den Weg gebracht. Begründet werden die Forderungen damit, dass Sony die Nutzer mit überzogenen Preisen auf online zu kaufende digitale Inhalte abgezockt habe. Konkret bezieht sich dies auf die Provision von 30 Prozent auf alle Verkäufe über den PlayStation Store, die von den dort aktiven Anbietern natürlich an die Kunden weitergereicht werden. Das geht aus einem Bericht von Sky News hervor.

Die genannte Provision ist im Grunde inzwischen bei fast allen Plattformbetreibern üblich. Allerdings gibt es zwischen diesen gravierende Unterschiede, die darüber entscheiden können, ob eine Umsatzbeteiligung in dieser Höhe zulässig ist oder nicht. Im Falle Sonys gehen die Verbraucherschützer um Neill davon aus, dass das Unternehmen hier vor allem seine Marktmacht missbraucht, um die Provision in dieser Höhe durchzusetzen.


In keinem Verhältnis zum Aufwand

Man will nun ausgerechnet haben, dass die britischen Verbraucher mit ihren Einkäufen von Spielen und zusätzlichen digitalen Inhalten bis zu 5,9 Milliarden Euro zu viel auf der Plattform ausgegeben haben. Mit der Klage will man jetzt Schadensersatz für alle Konsolenbesitzer durchsetzen, die den PlayStation-Store ab dem 19. August 2016 für Einkäufe nutzten. Pro User liegt der Wert hier zwischen 79 und 665 Euro.

"Sony dominiert den digitalen Vertrieb von PlayStation-Spielen und In-Game-Inhalten; es hat eine wettbewerbswidrige Strategie verfolgt, die zu überhöhten Preisen für die Kunden geführt hat, die in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen, die Sony für die Erbringung seiner Dienstleistungen aufwendet", erklärte die Anwältin Natasha Pearman, die hier im Auftrag der Verbraucherschützer aktiv wurde.

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