Bundeskartellamt prüft, ob Google Maps seine Machtposition ausnutzt
Der Kartendienst des Unternehmens aus dem kalifornischen Mountain View ist praktisch und auch enorm populär - zu populär sogar? Das jedenfalls will das Bundeskartellamt prüfen, vor allem die Frage, ob Google Maps Mitbewerber und deren Alternativen behindert.
Das Bundeskartellamt hat heute bekannt gegeben, dass man ein Verfahren gegen die Google Germany GmbH sowie die Konzernmutter Alphabet Inc. eingeleitet hat. die Wettbewerbshüter wollen untersuchen, ob es bei Google Maps möglicherweise zu "Wettbewerbsbeschränkungen zulasten alternativer Kartendienste" kommt.
Konkret geht es unter anderem um das Einbinden von Karten auf den Seiten Dritter, um beispielsweise Standorte von Geschäften oder Hotels darzustellen. Das Bundeskartellamt schreibt dazu in einer Mitteilung, dass nach vorläufigem Stand Google insbesondere die Möglichkeit beschränke, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. Das stelle möglicherweise eine Behinderung des Wettbewerbs dar, ein weiterer Aspekt sind Reglementierungen beim Einsatz in Infotainment-Systemen von Fahrzeugen.
Der oberste Kartellwächter weiter: "Die Prüfung erstreckt sich parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen. Das Verfahren steht in einer Reihe weiterer Verfahren, die wir gegen Google und andere Digitalkonzerne wie Apple, Amazon und Meta/Facebook auf der Basis des § 19a GWB führen oder bereits abgeschlossen haben."
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Konkret geht es unter anderem um das Einbinden von Karten auf den Seiten Dritter, um beispielsweise Standorte von Geschäften oder Hotels darzustellen. Das Bundeskartellamt schreibt dazu in einer Mitteilung, dass nach vorläufigem Stand Google insbesondere die Möglichkeit beschränke, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. Das stelle möglicherweise eine Behinderung des Wettbewerbs dar, ein weiterer Aspekt sind Reglementierungen beim Einsatz in Infotainment-Systemen von Fahrzeugen.
Einbindung von Standortdaten
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erläutert: "Google unterliegt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einer verschärften Missbrauchsaufsicht. Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden."Der oberste Kartellwächter weiter: "Die Prüfung erstreckt sich parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen. Das Verfahren steht in einer Reihe weiterer Verfahren, die wir gegen Google und andere Digitalkonzerne wie Apple, Amazon und Meta/Facebook auf der Basis des § 19a GWB führen oder bereits abgeschlossen haben."
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