Fritz!Box illegal teurer gemacht:
AVM zahlt 16 Mio. Euro Strafe

Der Router-Spezialist AVM muss eine Strafzahlung von fast 16 Millionen Euro an das Bundeskartellamt leisten, weil das Unternehmen die Preise seiner Produkte im Handel künstlich in die Höhe getrieben haben soll. Dies betrifft natürlich vor allem Router und Repeater der Fritz!-Serie.
Avm, Netzwerk, Router, Fritzbox, Glasfaser, Dsl, FRITZ!Box 5690 Pro, FRITZ!Box 7690
AVM

AVM zahlt nach Einigung 15,8 Millionen Euro

AVM hat nach Auffassung von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endkunden eingeschränkt. Man habe durch Abstimmungen mit Händlern, bei denen es um die Anhebung der Preise ging, darauf hingewirkt, den Wettbewerb zu beschränken. Das Bundeskartellamt sende nun ein klares Signal, dass man Verstöße gegen das Preisbindungsverbot nicht hinnehmen werde, hieß es weiter.

Laut dem Bundeskartellamt hat AVM über Jahre hinweg bestimmte Software eingesetzt, um die Preise bei einer Vielzahl von Onlinehändlern zu überwachen. Im Fall von sechs bestimmten Händlern habe man festgelegte Mindestverkaufspreise vorgeschrieben, die zwischen der UVP und dem Einkaufspreis lagen, um so Einfluss auf die Preisgestaltung im Markt zu nehmen.


Keine Strafen für die beteiligten Händler

AVM stand schon seit Anfang 2022 im Mittelpunkt von Ermittlungen des Bundeskartellamts, die durch einen Hinweis eines anonymen Tippgebers ausgelöst wurden. Die Wettbewerbshüter fanden bei ihrer Untersuchung dann auch tatsächlich Beweise dafür, dass Anpassungen der Endverbraucherpreise aufgrund der Absprachen von AVM mit den Händlern vorgenommen wurden.

Die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts gegen AVM sind bereits rechtskräftig. Bei der Höhe des Bußgelds von nunmehr 15,8 Millionen Euro sei berücksichtigt worden, dass AVM sich mit der Wettbewerbsbehörde einvernehmlich geeinigt habe, also ein sogenanntes "Settlement" erfolgt sei. Die an den Preisabsprachen beteiligten Händler gingen in dem Verfahren laut der Behörde straffrei aus.

AVM hat sich mittlerweile zu dem Bußgeld wegen der Preisabsprachen geäußert und behauptet, dass man durch sein Vorgehen versucht habe, kleinere Händler zu schützen. Man habe damit versucht, auf die sich durch das Erstarken des Onlinehandels verändernde Marktlage zu reagieren und deshalb den kleineren Händlern eine Möglichkeit geben wollen, die Produkte von AVM günstiger als große Onlinehändler einzukaufen, da in den Ladengeschäften eine Beratung der Kunden erfolge. Dass dieses Vorgehen gegen Wettbewerbsrecht verstoßen habe, gab AVM durchaus zu.

Hier die vollständige Stellungnahme des Unternehmens im unveränderten Wortlaut:

"Im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) konnte das gegen AVM eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts jetzt beendet werden. Das Kartellamt hatte gegen AVM seit Anfang 2022 wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung ermittelt. Durch die einvernehmliche Beendigung werden langwierige Ermittlungen und juristische Auseinandersetzungen vermieden. Zum Settlement gehört auch ein Bußgeld in Höhe von 15,8 Mio. Euro. AVM hat die einvernehmliche Verfahrensbeendigung auch deshalb gewählt, um den anstehenden Generationswechsel von Belastungen der Vergangenheit freizuhalten.

Das Bundeskartellamt hatte dem Unternehmen Einfluss auf die Preisgestaltung bei Händlern vorgeworfen. Diese sogenannte vertikale Preisbindung ist nicht zulässig. AVM hat in einem sich stark verändernden Markt den stationären Handel unterstützt, damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt. Kleinere Händler konnten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben. Der Onlineverkauf zu diesen Konditionen war nicht vorgesehen. Nach Auffassung des Bundeskartellamts war das in dieser Form nicht zulässig. Es soll dem Markt überlassen werden, welche Händler bestehen und welche nicht. Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat. Aus ihrer Sicht ist entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt wurden. Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar.

Wie komplex das Thema ist, zeigt sich auch daran, dass es zwischen Ermittlungsbeginn und Verfahrensbeendigung zu einer Überarbeitung der entsprechenden EU-Leitlinien kam. Die drastische Zunahme des Onlinegeschäfts wird inzwischen berücksichtigt. Außerdem ist eine klare Trennung zwischen Preisen im Onlineverkauf und Preisen im beratungsorientierten stationären Handel ausdrücklich zulässig."
Zusammenfassung
  • AVM muss fast 16 Millionen Euro Strafe an das Bundeskartellamt zahlen
  • Grund: künstliche Preiserhöhung von AVM-Produkten wie Routern und Repeatern
  • Andreas Mundt kritisiert AVM für Einschränkung der freien Preisbildung
  • AVM nutzte Software zur Überwachung und Festlegung von Mindestpreisen
  • Ermittlungen seit 2022 durch anonymen Hinweis ausgelöst, Beweise gefunden
  • Bußgeld von 15,8 Millionen Euro nach einvernehmlicher Einigung (Settlement)
  • AVM wollte kleine Händler schützen, gibt Verstoß gegen Wettbewerbsrecht zu

Siehe auch:
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!