"Recht auf schnelles Internet" droht im Bundesrat durchzufallen

Die Einführung des neuen "Recht auf schnelles Internet" hat im Bundesrat jetzt zu Diskussionen geführt - ganz überraschend kommt das nicht, auch wenn die Vorlage Anfang Mai noch nach dem Schlussstrich unter dem Streitthema aussah.
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Politiker sehen es wohl doch ähnlich wie die Bürger: Die Richtlinien, mit denen das "Recht auf schnelles Internet" in Deutschland starten sollte, sind "unterambitioniert und nicht zeitgerecht", heißt es jetzt aus dem Bundesrat. Der Bundestag hatte den Vorschlag verabschiedet, der vorsieht, dass es bundesweit Zugang zum Festnetz-Internet mit Geschwindigkeiten im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und im Upload von 1,7 Megabit pro Sekunde geben muss. Infografik Breitbandausbau: Versorgung mit schnellem Internet kommt in FahrtBreitbandausbau: Versorgung mit schnellem Internet kommt in Fahrt Auch für die Latenz gibt es eine Vorgabe. Die liegt bei 150 Millisekunden - größer darf die Latenz der Regelung zufolge nicht sein. Experten kritisierten diese Mindestvorgabe schon bei Bekanntwerden als unzureichend, denn unter "schnellem Internet" versteht man im Jahr 2022 etwas anderes.

Festgesetzte Ziele unzureichend

Der Bundestag hatte sich aber damit begnügt, dass man diese Mindestwerte jährlich anpassen will. Hintergrund ist, dass auch diese Werte noch nicht im ganzen Bundesgebiet eingehalten werden.

Im Bundesrat sah man das nun aber dennoch als unzureichend an. Die Ländervertreter sehen weiteren Beratungsbedarf und möchten strengere Vorgaben durchsetzen. Der Druck auf die Anbieter sollte schon jetzt und nicht erst in den kommenden Jahren erhöht werden. Wie die Zeitung "Die Welt" aus den internen Beratungen meldet, schlägt der Verbraucherschutzausschuss des Bundesrats eine dreimal höhere Datenübertragungsrate von 30 Megabit pro Sekunde vor. Beim Upload fordern die Ländervertreter mit 3,4 MBit/s das Doppelte wie die Bundestags-Vorlage.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates soll nach seinen Beratungen eine Zielvorgabe von 30,8 MBit/s im Download und 5,2 MBit/s im Upload fordern wollen.

"Die in der Verordnung für den Internetzugangsdienst genannte anfängliche Downloadrate von 10 Mbit/s und eine Uploadrate von 1,7 Mbit/s erfüllen nicht die heutigen Anforderungen", heißt es laut den Angaben der Welt in der Begründung des Verbraucherschutzausschusses. Der Bundesrat soll sich am 10. Juni entscheiden. Nun sieht es jedoch so aus, dass es nicht zu einer Einigung kommt und man den Vorschlag der Bundesnetzagentur nicht durchwinken wird.

Download Breitbandmessung Download - DSL-Speedtest für Windows Siehe auch:
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