EU vs. Intel: Berufung gegen Aufhebung der Uralt-Milliardenstrafe
Ein juristischer Streit, der sich schon weit über ein Jahrzehnt hinzieht, bekommt jetzt ein weiteres Kapitel: Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass sie gegen die Straf-Aufhebung gegen Intel Berufung einlegen wird.
Es geht dabei um eine EU-Kartellstrafe in Rekordhöhe von 1,06 Milliarden Euro, die gegen den Chip-Giganten Intel verhängt wurde (wir berichteten). Die Europäische Kommission und Intel streiten sich seit 2009 über die Rabattpraktiken des Unternehmens. Intel hatte seinen Partnern in den Jahren zwischen 2002 bis 2005 Rabatte gewährt, wenn diese mindestens 95 Prozent der PC-Chips von Intel bezogen. Damit war der Anreiz groß, verstärkt auf Intel zu setzen. Die EU verhängte daraufhin eine empfindlich hohe Strafe und Intel wehrte sich in einem jahrelangen Hin und Her gegen die Zahlung.
Wie jetzt berichtet wird, hat die Europäische Kommission Berufung eingelegt. Man will damit erreichen, dass die ursprünglich verhängte Strafe im vollen Umfang wieder eingesetzt wird.
Wann nun die nächste Verhandlung in dem Kartellrechtsfall stattfindet, ist noch nicht bekannt.
Siehe auch: Rekordstrafe in der EU: Intel bekommt wohl doch noch eine Chance
Dem Gericht fehlten Beweise
Letztendlich hatte nun Anfang dieses Jahres ein Gericht die Strafe, die bereits 2009 ausgesprochen wurde, für nichtig erklärt. Die Geldbuße wurde dabei mit der Begründung aufgehoben, dass es keine schlüssigen Beweise dafür gebe, dass die Rabattaktionen von Intel den Konkurrenten AMD in einer Weise benachteiligt hätte, die eine derart hohe Geldbuße rechtfertige. Doch das ist noch nicht das Ende vom Lied.Wie jetzt berichtet wird, hat die Europäische Kommission Berufung eingelegt. Man will damit erreichen, dass die ursprünglich verhängte Strafe im vollen Umfang wieder eingesetzt wird.
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu:
"Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Beweise geeignet sind, beim Gericht Zweifel am Ergebnis der Würdigung [der Kommission] zu wecken, und hält daher die Beweise, auf die sich die Kommission stützt, um zu dem Schluss zu gelangen, dass die Dell gewährten Rabatte während des gesamten maßgeblichen Zeitraums eine Marktabschottungswirkung haben konnten, für nicht ausreichend."
"Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Beweise geeignet sind, beim Gericht Zweifel am Ergebnis der Würdigung [der Kommission] zu wecken, und hält daher die Beweise, auf die sich die Kommission stützt, um zu dem Schluss zu gelangen, dass die Dell gewährten Rabatte während des gesamten maßgeblichen Zeitraums eine Marktabschottungswirkung haben konnten, für nicht ausreichend."
Wann nun die nächste Verhandlung in dem Kartellrechtsfall stattfindet, ist noch nicht bekannt.
Siehe auch: Rekordstrafe in der EU: Intel bekommt wohl doch noch eine Chance
Thema:
Intels Aktienkurs in Euro
Beliebt im Preisvergleich
- CPUs:
Videos zum Thema
- Geekom IT15: Leistungsstarker Mini-PC mit Intel-AI-Chip im Test
- Geekom XT13 Pro 2025 Edition: Leise Neuauflage des Mini-PC im Test
- Nvidia RTX 5060 unter der Lupe: Mit fünf Budget-CPUs im Härtetest
- MSI Stealth A18 AI+ & Stealth 18 HX AI: RTX 5000 trifft Intel und AMD
- Geekom GT1 Mega: Mini-PC im Benchmark- und Spiele-Test
Neue Intel-Downloads
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- iPhone Air 2: Apple behebt die zwei größten Mankos des Vorgängers
- 24 Mrd. Datensätze offen im Netz: Riesiges Passwort-Archiv entdeckt
- Top-Tarif im O2-Netz: Jetzt 25 GB 5G dauerhaft für nur 4,99 Euro
- Microsoft Edge erlaubt bald den Login mit einem Google-Konto
- Tim Cook warnt: Preise für Apple-Produkte werden bald deutlich steigen
- Minus 15 Prozent: Speicherkrise trifft die Smartphone-Hersteller hart
- Massiver Firewall-Hack: Viele der wichtigsten Netze der Welt geknackt
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen