Rekordstrafe in der EU: Intel bekommt wohl doch noch eine Chance
Der Chiphersteller Intel könnte seiner Milliarden-Strafe in der EU doch noch entgehen. Zumindest ein Generalanwalt sieht es durchaus als sinnvoll an, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch einmal überprüft, ob Intel dem Wettbewerb tatsächlich in dem Maße geschadet hat, wie dies seitens der EU-Kommission behauptet wird.
Die Wettbewerbshüter in Brüssel hatten vor einiger Zeit eine Geldstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel verhängt. Man sah es als erwiesen an, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt habe, um den kleineren Konkurrenten AMD mit unrechtmäßigen Mitteln vom Markt zu drängen.
So wurden beispielsweise PC-Herstellern besondere Rabatte und Werbekostenzuschüsse gewährt, wenn sie in ihren Systemen keine AMD-CPUs einsetzten. Und auch der deutsche Elektronikhändler Media-Saturn soll Vergünstigungen dafür bekommen haben, ausschließlich Rechner mit Intel-Chips in seinen Elektronikmärkten auszustellen.
Auf der anderen Seite will man das Gutachten aber auch auf keinen Fall als Stellungnahme zu Gunsten Intels verstanden wissen. Denn der Konzern habe in seinem Berufungsantrag auch nicht glaubhaft darlegen können, dass die Entscheidung der EU-Kommission nicht mit dem geltenden Recht zu vereinbaren ist. Wahrscheinlich ist daher, dass der EuGH die ganze Angelegenheit noch einmal prüft und mit einer grundsätzlichen aber groben Beurteilung an eine untere Instanz zurückverweist.
So wurden beispielsweise PC-Herstellern besondere Rabatte und Werbekostenzuschüsse gewährt, wenn sie in ihren Systemen keine AMD-CPUs einsetzten. Und auch der deutsche Elektronikhändler Media-Saturn soll Vergünstigungen dafür bekommen haben, ausschließlich Rechner mit Intel-Chips in seinen Elektronikmärkten auszustellen.
Man will nicht Partei ergreifen
Der Generalanwalt sieht es zumindest als gerechtfertigt an, dass der EuGH die Berufung Intels gegen frühere Urteile von EU-Gerichten in der Sache zulässt und die Sache noch einmal aufrollt. Denn seiner Ansicht nach habe die EU-Kommission eben nicht hinreichend nachgewiesen, in welchem Umfang Intel den Wettbewerb tatsächlich mit den illegalen Methoden zu seinen Gunsten beeinflusst hat. Immerhin belegte die Marktentwicklung auch ohne die fraglichen Rabatte, dass AMD schlicht nicht mithalten konnte.Auf der anderen Seite will man das Gutachten aber auch auf keinen Fall als Stellungnahme zu Gunsten Intels verstanden wissen. Denn der Konzern habe in seinem Berufungsantrag auch nicht glaubhaft darlegen können, dass die Entscheidung der EU-Kommission nicht mit dem geltenden Recht zu vereinbaren ist. Wahrscheinlich ist daher, dass der EuGH die ganze Angelegenheit noch einmal prüft und mit einer grundsätzlichen aber groben Beurteilung an eine untere Instanz zurückverweist.
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