Gericht bestätigt: Das Verbot von RT Deutschland war und ist rechtens
Russia Today ist dieser Tage umstrittener denn je. Das liegt natürlich daran, dass der Sender als Propaganda-Instrument von Wladimir Putin gilt und der Despot die Ukraine angegriffen hat. In Deutschland wollte RT gegen die Untersagung rechtlich vorgehen, scheiterte aber.
RT gilt als Propagandasender, das ist aber nicht der eigentliche Grund, warum dieser ins Visier der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) geraten ist. Diese hat die deutsche Vertretung von Russia Today bereits Ende Februar verboten, der Schritt der MABB wurde also vor der russischen Invasion der Ukraine ausgesprochen. Außerdem wurde später ein Zwangsgeld von 25 000 Euro verhängt, begründet wurde das Vorgehen mit der fehlenden Lizenz von RT.
Die RT DE Productions GmbH ging rechtlich gegen diese Maßnahmen vor, scheiterte nun aber vor Gericht damit. Wie das Medienmagazin DWDL berichtet, hat das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag von RT abgelehnt und stellte fest, dass die ausgesprochene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung rechtmäßig erfolgt ist.
Laut DWDL ist der deutsche RT-Ableger im vergangenen Dezember gestartet, eine Rundfunklizenz hat man allerdings nicht beantragt und entsprechend auch nicht vorzuweisen. Das führte zum Verbot und der Reaktion von RT. Das bereits verhängte Zwangsgeld hätte RT bereits bezahlen müssen, dieses soll nun zwangsvollstreckt werden. Es könnte auch eine weitere Strafe in Höhe von 40.000 Euro dazukommen, da RT die Verbreitung nach wie vor nicht vollständig eingestellt hat.
Die RT DE Productions GmbH ging rechtlich gegen diese Maßnahmen vor, scheiterte nun aber vor Gericht damit. Wie das Medienmagazin DWDL berichtet, hat das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag von RT abgelehnt und stellte fest, dass die ausgesprochene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung rechtmäßig erfolgt ist.
Rechtsstaat funktioniert
Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg freute sich natürlich über diese Entscheidung und teilte mit: "Dieses medienrechtliche Verfahren ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats." Denn Rechtsstaatlichkeit sei die "Voraussetzung für eine freiheitliche und demokratische Medienöffentlichkeit". Flecken weiter: "Rundfunk in Deutschland braucht eine Lizenz. Darüber kann sich auch RT DE nicht hinwegsetzen. Ich freue mich, dass das Gericht unser Vorgehen bestätigt."Laut DWDL ist der deutsche RT-Ableger im vergangenen Dezember gestartet, eine Rundfunklizenz hat man allerdings nicht beantragt und entsprechend auch nicht vorzuweisen. Das führte zum Verbot und der Reaktion von RT. Das bereits verhängte Zwangsgeld hätte RT bereits bezahlen müssen, dieses soll nun zwangsvollstreckt werden. Es könnte auch eine weitere Strafe in Höhe von 40.000 Euro dazukommen, da RT die Verbreitung nach wie vor nicht vollständig eingestellt hat.
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