Nächster Digitalisierungs-Fail:
E-Rezept-Pflicht muss verschoben werden
Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtige Arzneimitteln wird in Deutschland 'überraschend' verschoben. Eigentlich war der Termin der 1. Januar 2022, doch das Gesundheitsministerium hat große Bedenken.
Das meldet das Online-Fachmagazin Apotheke Adhoc. Offiziell bekannt gegeben wird die Änderung noch nicht - eine Verschiebung oder Änderung der bisherigen Pläne würde aber auch eine Gesetzesänderung voraussetzen. Das neue E-Rezept, mit dem man beim Arzt einfach statt einem Papierausdruck ein digitales Rezept bekommt, sollte eigentlich zum Jahreswechsel verpflichtend werden.
Doch mit dem Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums werden diese Pläne nun in Frage gestellt. Laut Apotheke Adhoc hat das Ministerium der Betreibergesellschaft Gematik nun schon einmal vorab mitgeteilt, dass man die Bedenken, die Gematik bezüglich der noch nicht genügend ausgebauten technischen Infrastruktur selbst schon geäußert hat, teilt und die verpflichtende Einführung des E-Rezepts daher verschiebt.
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Doch mit dem Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums werden diese Pläne nun in Frage gestellt. Laut Apotheke Adhoc hat das Ministerium der Betreibergesellschaft Gematik nun schon einmal vorab mitgeteilt, dass man die Bedenken, die Gematik bezüglich der noch nicht genügend ausgebauten technischen Infrastruktur selbst schon geäußert hat, teilt und die verpflichtende Einführung des E-Rezepts daher verschiebt.
Technische Systeme fehlen
"Die bisher durchgeführten Feldtests zur Erprobung des E-Rezepts reichen nicht aus, um einen sicheren Betrieb zu garantieren. Es werde deutlich, dass, anders als oftmals von den Akteuren kommuniziert, die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen", so Thomas Renner, Leiter der Unterabteilung "Digitalisierung und Innovation" im BMG. Wie es weitergehen soll, ist unklar - die Pflicht zum E-Rezept ist Medienberichten zufolge aber auf unbestimmte Zeit vertagt. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums heißt es derzeit noch:E-Rezept-Information
"Wenn Sie Geld überweisen, füllen Sie dann noch einen Überweisungszettel aus und bringen ihn zur Bank? Warum bringen wir dann noch Papierrezepte zu unseren Apotheken? Damit die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer wird, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht werden und auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen aufhört, führen wir ab dem 1. Januar 2022 das E-Rezept ein. Mit dem am 20. Oktober 2020 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG) ist die verpflichtende Einführung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtige Arzneimitteln ab dem 1. Januar 2022 geregelt worden."Siehe auch:
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