Anzahl halbieren, hohe Gebühr:
Erste Stadt macht ernst gegen E-Scooter

Nach anfänglicher Freiheit wird das Geschäft für E-Scooter-Anbieter in Düsseldorf jetzt deutlich eingebremst. Die Stadt greift wegen rücksichtsloser Nutzer und ständigen Park-Problemen zu radikalen Maßnahmen: Die Flotte muss halbiert werden, Anbieter zahlen deutlich mehr
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Das E-Scooter-Chaos wird jetzt radikal angegangen

Mehr Sauberkeit und Sicherheit: Dieses Ziel will Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller mit einem mehrstufigen Programm erreichen. In einem der Punkte nimmt sich die NRW-Landeshauptstadt auch dem kontrovers diskutierten Thema der E-Scooter an - und ergreift hier als erste deutsche Stadt derart drastische Maßnahmen. So habe man erhebliche Probleme mit nicht ordnungsgemäß abgestellten Stehrollern registriert, darüber hinaus werden aber auch Fahrten mit überhöhten Geschwindigkeiten und unter Alkoholeinfluss immer mehr zum Problem. E-Scooter Unfälle 2020 (Destatis) Um hier eine Änderung zu erreichen, hat man dem zuständigen Ordnungs- und Verkehrsausschuss jetzt ein Konzept vorgelegt, dessen Inhalt zum 1. Januar in Kraft treten soll. Demnach soll die Anzahl der Roller im Stadtgebiet halbiert werden. In der Innenstadt will man die Anbieter dazu verpflichten, auf stationsbasierte Systeme umzustellen. Im gesamten Stadtgebiet sollen die Parkverbotszonen um Gewässer und Grünanlagen vergrößert werden.

Auch beim Falschparken der Nutzer will man die E-Scooter-Anbieter stärker in die Pflicht nehmen: "Anbieter sind aufgefordert, falsch geparkte Scooter unverzüglich zu räumen. Ansonsten wird die Stadt verbotswidrig abgestellte Scooter auf Kosten der Betreiber entfernen - für durchschnittlich 100 Euro pro Einsatz", so der Entwurf. Zu guter Letzt wird es für die Betreiber aber auch ganz prinzipiell teurer, da die Stadt eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühr vorsieht.

Politisch nicht gewollt

Düsseldorf und sein Bürgermeister Keller machen aber auch keinen Hehl daraus, dass man E-Scootern ganz prinzipiell nicht sehr wohlgesonnen ist. So bezeichnet man den verkehrspolitischen Nutzen der Stehroller mit Elektroantrieb in der Mitteilung als "fragwürdig", auch deshalb wolle man zur Einschränkung den gesamten rechtlichen "Spielraum" ausnutzen.
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