Bundesrat stimmt Einführung von elektronischem Identitätsnachweis zu
Verwaltungsleistungen müssen elektronisch angeboten werden
Nach dem Onlinezugangsgesetz müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Daher bietet der elektronische Identitätsnachweis auch gleich eine weitere sichere Möglichkeit für die Identifizierung des Antragstellers.Noch gibt es allerdings einige technische Hürden, über die die Politik noch für die Einführung steigen muss. Denn nach den bisher getesteten Verfahren sind nicht alle derzeit am Markt erhältlichen Smartphones oder Tablets geeignet. Die Datenübertragung stellt bestimmte Anforderungen zur Sicherheit des Speicher- und Verarbeitungsmediums, sodass womöglich einige Geräte nicht genutzt werden können. Einzelheiten dazu werden aber bisher nicht genannt - man wird abwarten müssen.
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