Union & SPD: Staat darf auch ohne Straftat-Verdacht Nutzer hacken
Netzpolitik.org liegen jetzt die letzten Änderungsanträge für eine Novelle des Bundespolizeigesetzes vor. Hier liefen seit Monaten Verhandlungen zwischen den Ministerien und Fraktionen. Jetzt hat man eine gemeinsame Linie gefunden und will diese mit der Regierungsmehrheit morgen durch den Bundestag bringen. Darüber hinaus sollen am Donnerstag auch alle 19 Geheimdienste über die Verfassungsschutz-Novelle mit weitergehenden Einsatzmöglichkeiten von Malware ausgestattet werden.
Einer der zentralen Punkte im neuen Bundespolizeigesetz stellt die so genannte präventive Telekommunikationsüberwachung dar. Die Polizei des Bundes soll also Staatstrojaner auf Geräten von Menschen installieren und deren Kommunikation überwachen können, wenn gegen diese noch gar kein begründeter Verdacht vorliegt, eine Straftat begangen zu haben. Begründet wird dies damit, dass man Schleuserkriminalität und geplante Anschläge auf Bahnanlagen frühzeitig ermitteln will.
Gegen die Neuerungen dürften recht zügig Verfassungsbeschwerden folgen. In Karlsruhe bekommt man also keine Pause hinsichtlich des Staatstrojaner-Themas. Aktuell hat man es dort noch mit einer Beschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die so genannte "Quellen-TKÜ plus" zu tun, mit der Behörden nicht nur laufende Kommunikationsvorgänge belauschen, sondern auch gespeicherte Inhalte wie Chat-Protokolle ausleiten dürfen.
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Einer der zentralen Punkte im neuen Bundespolizeigesetz stellt die so genannte präventive Telekommunikationsüberwachung dar. Die Polizei des Bundes soll also Staatstrojaner auf Geräten von Menschen installieren und deren Kommunikation überwachen können, wenn gegen diese noch gar kein begründeter Verdacht vorliegt, eine Straftat begangen zu haben. Begründet wird dies damit, dass man Schleuserkriminalität und geplante Anschläge auf Bahnanlagen frühzeitig ermitteln will.
Neue Klagen werden kommen
Während sich die Unionsparteien ohnehin immer wieder mit Vorstößen zur Verschärfung der Überwachungsmöglichkeiten hervortun, hat in diesem Fall die SPD einmal mehr den Anschein erweckt, als würde man insbesondere die Überwachung nicht verdächtiger Personen nicht mittragen wollen. "Auf keinen Fall präventiv, also nicht unterhalb der Schwelle der Strafprozessordnung", hatte Parteivorsitzende Saskia Esken noch im Februar gegenüber Netzpolitik.org erklärt. Morgen wird die Fraktion nun aber trotzdem zustimmen.Gegen die Neuerungen dürften recht zügig Verfassungsbeschwerden folgen. In Karlsruhe bekommt man also keine Pause hinsichtlich des Staatstrojaner-Themas. Aktuell hat man es dort noch mit einer Beschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die so genannte "Quellen-TKÜ plus" zu tun, mit der Behörden nicht nur laufende Kommunikationsvorgänge belauschen, sondern auch gespeicherte Inhalte wie Chat-Protokolle ausleiten dürfen.
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