Apple-ID gesperrt - Content für 25.000 $ weg:
Ist das verhältnismäßig?
Wie leichtfertig dürfen Plattform-Betreiber Accounts löschen, wenn diese unabdingbar sind, auf umfangreiche gekaufte Güter zuzugreifen? Über diese Frage könnte demnächst ein wegweisender Prozess zwischen einem Nutzer und Apple vor Gericht stattfinden.
In den Geschäftsbedingungen behält sich der Konzern vor, unter bestimmten Bedingungen ein Apple-ID-Nutzerkonto abzuschalten. Dies ist im Falle des Klägers auch geschehen. In den Unterlagen wird nicht näher darauf eingegangen, warum dieser Schritt erfolgte. Es wurde aber festgestellt, dass die Sperrung ohne vorherige Ankündigung, Erklärung oder eine Anhörung des Nutzers erfolgte, wie AppleInsider berichtet.
Ausgehend davon wird die Frage aufgeworfen, inwieweit solch eine Option des Plattformbetreibers verhältnismäßig sein kann. Denn der User verliert durch die Abschaltung des Accounts den Zugang zu gekauften Inhalten im Wert von rund 25.000 Dollar - dazu gehören verschiede Apps, In-App-Purchaes, Musik- und Video-Content sowie weitergehende Services. Weiterhin ein geldwertes Guthaben von 7 Dollar.
Insofern gibt es auch noch keine Angaben zu möglichen Forderungen, die der betroffene User in dem Verfahren durchkämpfen will. Diese dürften wahrscheinlich erst im Laufe der Prozessführung erarbeitet werden. Immerhin kann ein Urteil, wie es hier zu erwarten ist, eine Vorlage dafür bilden, wie das Verhältnis zwischen Plattformbetreibern und Nutzern zu gestalten ist.
Ausgehend davon wird die Frage aufgeworfen, inwieweit solch eine Option des Plattformbetreibers verhältnismäßig sein kann. Denn der User verliert durch die Abschaltung des Accounts den Zugang zu gekauften Inhalten im Wert von rund 25.000 Dollar - dazu gehören verschiede Apps, In-App-Purchaes, Musik- und Video-Content sowie weitergehende Services. Weiterhin ein geldwertes Guthaben von 7 Dollar.
Präzedenzfall bahnt sich an
Der Fall zeigt ein grundlegendes Problem der Plattform-Bindung von diversen Inhalten. Während man einst normalerweise Nutzungslizenzen in Verbindung mit Datenträgern erwarb, die man dann relativ unbegrenzt verwenden konnte, können nun alle Einkäufe mit einem Schlag abhanden kommen. Ob dies verhältnismäßig ist, um einen bestimmten Grad an Verletzungen der Vertragsklauseln von Seiten des Nutzers zu ahnden, ist zumindest diskussionswürdig.Insofern gibt es auch noch keine Angaben zu möglichen Forderungen, die der betroffene User in dem Verfahren durchkämpfen will. Diese dürften wahrscheinlich erst im Laufe der Prozessführung erarbeitet werden. Immerhin kann ein Urteil, wie es hier zu erwarten ist, eine Vorlage dafür bilden, wie das Verhältnis zwischen Plattformbetreibern und Nutzern zu gestalten ist.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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