EU stärkt das Recht auf Reparatur und weitet es auf Haushaltsgeräte aus

Das Geschäft mit kaputten Geräten ist für viele Hersteller ein ziemlich lukratives, denn vielfach wird hier mit überteuerten Preisen agiert. Konsumenten-Organisationen kämpfen seit Jahren um das so genannte Recht auf Reparatur und in der EU wurde dieses nun gestärkt.
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Das Recht auf Reparatur ist seit einer ganzen Weile ein Thema und meistens geht es hier um "prominente" Geräte wie iPhone und Co. Denn Apple und viele andere Hersteller wollen das lukrative Geschäft mit dem Reparieren von Hardware nicht aus den Händen geben bzw. die Kunden zum Neukauf zwingen. Entsprechend wird alles unternommen, um Drittanbietern das Leben zu erschweren, unter anderem durch das Monopol auf Ersatzteile.

Doch weitgehend unter dem Radar "fliegen" die Hersteller von weißer Ware, also Waschmaschinen, Kühlschränken und Co. Denn auch für diese Geräte gilt das oben Erwähnte. Doch die Europäische Union hat nun neue Standards auf den Weg gebracht, die das Recht auf Reparatur massiv stärken.

Ab 2021 neue EU-weite Vorschriften

Laut einer Mitteilung der Europäischen Kommission werden ab 2021 neue Vorschriften für nachhaltigere Haushaltsgerät gelten (via BBC). Für Produkte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fernsehgeräte werden neue "Ökodesign-Maßnahmen" gelten, diese stellen die Energieeffizienz an erste Stelle.

Die Maßnahmen umfassen aber erstmals auch Anforderungen an die Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Geräten. Hersteller müssen ab 2021 für alle angebotenen Geräte Ersatzteile für etwa sieben (Kühlschränke) oder zehn Jahre (Waschmaschinen) bereitstellen. Diese Teile müssen innerhalb von 15 Arbeitstagen geliefert werden, der Einbau muss mit allgemein erhältlichem Werkzeug möglich sein.

Die Europäische Union hofft, dass sich jeder EU-Bürger durch diese und weitere Maßnahmen - eine Übersicht kann man in einer offiziellen FAQ einsehen - zur Nachhaltigkeit pro Jahr im Schnitt 150 Euro sparen kann. Verbraucherschützer begrüßen die Schritte der EU, viele sind aber der Ansicht, dass sie immer noch nicht weit genug gehen, da die Reparaturen von Profis durchgeführt werden müssen - Endverbraucher haben hingegen kein Recht auf diese Ersatzteile.
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