Gericht in Singapur verkündet Todesurteil per Zoom-Videokonferenz
Ein Gericht im südostasiatischen Stadtstaat Singapur hat erstmals einen Straftäter per Zoom-Videogespräch zum Tode verurteilt. Die Justiz setzt Zoom dort aufgrund der Coronavirus-Pandemie ein, um bei Gerichtsverfahren die Zahl der zwischenmenschlichen Kontakte zu reduzieren.
Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, hat ein Richter in Singapur erstmals per Zoom-Call ein Todesurteil ausgesprochen. Es ist das zweite Mal, dass in dem Land ein Videogespräch über die Konferenz-Software verwendet wurde, um in einem Verfahren wegen einer schweren Straftat ein Urteil zu verkünden.
Man verwies auf die von der Regierung veranlassten Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus als Grund für die Verwendung dieses ungewöhnlichen Kommunikationswegs zur Verkündung des Urteils in einer so schwerwiegenden Strafe. Menschenrechtler kritisierten auch in diesem Fall die Verwendung von Zoom als Mittel zur Urteilsverkündung.
Im April gab es bereits einen ähnlichen Fall, in dem in Nigeria über eine andere Video-Konferenzlösung erstmals ein Todesurteil per "Remote"-Verbindung ausgesprochen wurde. In dem Fall aus Singapur hatten der Beklagte und sein Anwalt keine Einwände gegen die Nutzung von Zoom vorgebracht, auch weil keine weiteren Verhandlungspunkte während des Videosgesprächs mehr Thema waren und die Kommunikation einwandfrei funktionierte.
In Singapur werden bei Drogenvergehen oft Todesurteile verhängt, die in den meisten Fällen durch Erhängen umgesetzt werden. Zu den Verurteilten gehörten in den letzten Jahren auch immer wieder ausländische Staatsbürger. Menschenrechtler kritisieren nun, dass die Verwendung von Zoom und anderen Videokonferenz-Lösungen die Todesstrafe noch unmenschlicher mache. Mit Todesurteilen wegen Drogenschmuggel verletze Singapur außerdem immer wieder internationales Recht.
Todesurteil wegen Drogenschmuggel
Das Gericht verurteilte einen 37 Jahre alten Mann aus Malaysia am Freitag zum Tod durch Erhängen, weil man ihm vorwarf, in einem großen Fall von Heroinschmuggel der Hauptverantwortliche zu sein. In einer Stellungnahme erklärten die Behörden, dass die Urteilsverkündung in dem von der Staatsanwaltschaft geführten Verfahren gegen den Täter per Zoom erfolgte.Man verwies auf die von der Regierung veranlassten Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus als Grund für die Verwendung dieses ungewöhnlichen Kommunikationswegs zur Verkündung des Urteils in einer so schwerwiegenden Strafe. Menschenrechtler kritisierten auch in diesem Fall die Verwendung von Zoom als Mittel zur Urteilsverkündung.
Im April gab es bereits einen ähnlichen Fall, in dem in Nigeria über eine andere Video-Konferenzlösung erstmals ein Todesurteil per "Remote"-Verbindung ausgesprochen wurde. In dem Fall aus Singapur hatten der Beklagte und sein Anwalt keine Einwände gegen die Nutzung von Zoom vorgebracht, auch weil keine weiteren Verhandlungspunkte während des Videosgesprächs mehr Thema waren und die Kommunikation einwandfrei funktionierte.
In Singapur werden bei Drogenvergehen oft Todesurteile verhängt, die in den meisten Fällen durch Erhängen umgesetzt werden. Zu den Verurteilten gehörten in den letzten Jahren auch immer wieder ausländische Staatsbürger. Menschenrechtler kritisieren nun, dass die Verwendung von Zoom und anderen Videokonferenz-Lösungen die Todesstrafe noch unmenschlicher mache. Mit Todesurteilen wegen Drogenschmuggel verletze Singapur außerdem immer wieder internationales Recht.
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