Warnung vor Teams & Skype:
Microsoft wehrt sich gegen Datenschützer
Microsoft hat laut Medien-Informationen die Berliner Datenschutzbehörde abgemahnt. Es geht dabei um eine Checkliste, die die Behörde herausgegeben hatte, in der angedeutet wird, dass Skype und Teams datenschutzrechtliche Risiken bürgen.
Microsoft hatte dabei schon vor fast zwei Wochen auf die laut dem Unternehmen rechtlich unzutreffenden Formulierungen in der "Checkliste für die Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen" reagiert. Dabei hatte die Berliner Datenschutzbehörde die verschiedenen Anbieter von entsprechenden Tools beleuchtet und Empfehlungen im Umgang gegeben.
Microsoft Deutschland hatte dann Anfang Mai in einem Blogbeitrag genau erläutert, wie streng der Schutz sensibler Daten in den Anwendungen ist und wie man Daten vor der Einsicht durch Unbefugte schützt.
Viel ist dazu nicht bekannt. Das Online-Magazin t-online.de hat den Fall zusammengefasst und schreibt, dass Berlin bisher nicht reagiert habe. Dann geht der Fall wohl vor Gericht.
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Warnung der Behörde - zu Unrecht?
Für die Microsoft-Tools Teams und Skype for Business kam dabei heraus, dass einige wichtige Bedingungen nicht erfüllt seien. Die Behörde warnte daher vor dem Einsatz der Programme, ohne aber konkrete Punkte zu nennen. Stattdessen gab es aus der Sicht von Microsoft nur Andeutungen auf datenschutzrechtliche Risiken, ohne aber auf die Risiken einzugehen. Zumal dort die Microsoft-Produkte nur gemeinsam mit anderen (Zoom) aufgeführt wurden.Microsoft Deutschland hatte dann Anfang Mai in einem Blogbeitrag genau erläutert, wie streng der Schutz sensibler Daten in den Anwendungen ist und wie man Daten vor der Einsicht durch Unbefugte schützt.
Keine Reaktion von der Behörde
Microsoft antwortet dabei genau auf Annahmen der Datenschutzbehörde, die aus der Sicht des Konzerns faktisch falsch seien oder rechtlich unzutreffend. Nach der öffentlichen Stellungnahme und der Kontaktaufnahme zu den Datenschützern war man bei Microsoft wohl davon ausgegangen, dass die Behörde ihre Checkliste ergänzt oder die fraglichen Passagen abändert. Bisher ist das aber nicht passiert, die Liste wird von der Berliner Behörde noch genauso weiter zur Verfügung gestellt. Daher hat Microsoft nun die Datenschützer abgemahnt.Viel ist dazu nicht bekannt. Das Online-Magazin t-online.de hat den Fall zusammengefasst und schreibt, dass Berlin bisher nicht reagiert habe. Dann geht der Fall wohl vor Gericht.
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