EuGH: Das deutsche Leistungsschutzrecht gibt es eigentlich gar nicht
Seit der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Deutschland versuchen die großen Verlage Geld von Google zu bekommen. Der Streit zieht sich nun seit Jahren durch die Instanzen und nun setzte der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Sache ein Ende.
Dafür mussten die Richter sich nicht einmal mit der komplizierten Frage auseinandersetzen, ob die VG Media, ein Unternehmen, das von den großen deutschen Verlagen zum Eintreiben von Leistungsschutz-Geldern gegründet wurde, berechtigte Forderungen an den Suchmaschinenkonzern aus den USA stellt. Stattdessen genügte es den Richtern, die Formalien rund um das Gesetz anzuschauen, um zu ihrer Entscheidung zu gelangen.
Und diese lautet recht trivial: Das Gesetz darf überhaupt nicht angewandt werden. Es ist also im Grunde nie wirklich in Kraft getreten. Denn nach der Lektüre des Gesetzestextes, wie er in abschließender Fassung vom Bundestag verabschiedet wurde, kam man beim EuGH zu der Auffassung, dass es sich bei Teilen um eine "technische Vorschrift" handelt.
Zu einer ähnlichen Einschätzung waren auch schon Gerichte unterer Instanzen gekommen. Dies hatte allerdings keine entscheidende Wirkung, da ihnen die entsprechende Zuständigkeit fehlte. Im Konkreten wurde die ganze Sache daher vom Landgericht Berlin zur weiteren Klärung an den EuGH überwiesen. Die formale Entscheidung führt nun aber auch dazu, dass die inhaltliche Frage hinter der gesetzlichen Regelung, die inzwischen auch auf europäischer Ebene eingeführt wurde, weiter ungeklärt bleibt.
Siehe auch: Google: So sieht unsere Suche unter dem EU-Leistungsschutzrecht aus
Und diese lautet recht trivial: Das Gesetz darf überhaupt nicht angewandt werden. Es ist also im Grunde nie wirklich in Kraft getreten. Denn nach der Lektüre des Gesetzestextes, wie er in abschließender Fassung vom Bundestag verabschiedet wurde, kam man beim EuGH zu der Auffassung, dass es sich bei Teilen um eine "technische Vorschrift" handelt.
Regierung hat gepennt
Gemäß der Richtlinien der Europäischen Union hätte daher schon der Gesetzentwurf in seiner letzten geänderten Form von der damaligen CDU/FDP-Regierung an die EU-Kommission übermittelt werden müssen. Das allerdings ist nie geschehen. Und das stellt einen klaren formalen Fehler im Gesetzgebungsprozess dar. Daher kann sich die VG Media überhaupt nicht auf das Gesetz berufen und versuchen, dessen Anwendung gerichtlich durchzusetzen.Zu einer ähnlichen Einschätzung waren auch schon Gerichte unterer Instanzen gekommen. Dies hatte allerdings keine entscheidende Wirkung, da ihnen die entsprechende Zuständigkeit fehlte. Im Konkreten wurde die ganze Sache daher vom Landgericht Berlin zur weiteren Klärung an den EuGH überwiesen. Die formale Entscheidung führt nun aber auch dazu, dass die inhaltliche Frage hinter der gesetzlichen Regelung, die inzwischen auch auf europäischer Ebene eingeführt wurde, weiter ungeklärt bleibt.
Siehe auch: Google: So sieht unsere Suche unter dem EU-Leistungsschutzrecht aus
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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