EuGH: Das deutsche Leistungsschutzrecht gibt es eigentlich gar nicht
Und diese lautet recht trivial: Das Gesetz darf überhaupt nicht angewandt werden. Es ist also im Grunde nie wirklich in Kraft getreten. Denn nach der Lektüre des Gesetzestextes, wie er in abschließender Fassung vom Bundestag verabschiedet wurde, kam man beim EuGH zu der Auffassung, dass es sich bei Teilen um eine "technische Vorschrift" handelt.
Regierung hat gepennt
Gemäß der Richtlinien der Europäischen Union hätte daher schon der Gesetzentwurf in seiner letzten geänderten Form von der damaligen CDU/FDP-Regierung an die EU-Kommission übermittelt werden müssen. Das allerdings ist nie geschehen. Und das stellt einen klaren formalen Fehler im Gesetzgebungsprozess dar. Daher kann sich die VG Media überhaupt nicht auf das Gesetz berufen und versuchen, dessen Anwendung gerichtlich durchzusetzen.Zu einer ähnlichen Einschätzung waren auch schon Gerichte unterer Instanzen gekommen. Dies hatte allerdings keine entscheidende Wirkung, da ihnen die entsprechende Zuständigkeit fehlte. Im Konkreten wurde die ganze Sache daher vom Landgericht Berlin zur weiteren Klärung an den EuGH überwiesen. Die formale Entscheidung führt nun aber auch dazu, dass die inhaltliche Frage hinter der gesetzlichen Regelung, die inzwischen auch auf europäischer Ebene eingeführt wurde, weiter ungeklärt bleibt.
Siehe auch: Google: So sieht unsere Suche unter dem EU-Leistungsschutzrecht aus
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Christian Kahle
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