Boerse.to: Vodafone und 1&1 werden von GEMA zu Blocking gezwungen

Die GEMA hat Vodafone und 1&1 dazu gezwungen, mit sogenanntem DNS-Blocking den Zugang zum größten deutschsprachigen Warez-Forum Boerse.to im eigenen Netz zu unterbinden - bei der Telekom bleibt die Seite bisher erreichbar. 1&1 will sich gerichtlich gegen die Anordnung wehren, Vodafone beteuert, dass man solche Sperren sehr kritisch sieht, hier aber einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt.
Netzsperren, Bka, Stoppschild
Bundeskriminalamt

Boerse.to ist im Vodafone und 1&1-Netz aktuell nicht ohne weitere erreichbar

Das Domain Name System (DNS) ist das Adressbuch des Internets und weist angegebenen Internetseiten entsprechende IP-Adressen zu. Große Internetanbieter betreiben dabei selbst ein DNS-Verzeichnis zur Zuordnung der aufrufbaren Webseiten. Genau hier setzt auch die Methode des DNS-Blocking an, die jetzt rund um Vodafone und 1&1 für Aufregung sorgt. Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, hat die GEMA die beiden Provider per Sperrverfügung dazu veranlasst, den Zugang zu dem Warez-Forum Boerse.to in ihren Netzen zu sperren. Vodafone-Sperre Boerse.toIm Vodafone-Netz ist Boerse.to nicht mehr erreichbar Wie nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs verlangt, will sich die GEMA zuvor selbst darum bemüht haben, die anonymen Seitenbetreiber mit einer Art Privatdetektiv zu ermitteln, sei dabei "jedoch erfolglos" geblieben. Auch das Vorgehen gegen die Hoster von Boerse.to sei nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Mit diesem Schritt sei die GEMA die Vorschrift zur Ausschöpfung der Möglichkeit als Rechteinhaber nachgekommen und habe im nächsten Schritt eine Sperrverfügung erwirkt.

Wie Golem in seinem Bericht schreibt, hat 1&1 angekündigt, dass man sich gerichtlich gegen die Verfügung zur Wehr setzen werde, Vodafone bezieht in einem Statement Stellung: Demnach habe die GEMA glaubhaft gemacht, dass auf Boerse.to Inhalte ohne Zustimmung von Rechteinhabern gehostet werden. "Der Rechteinhaber hat uns versichert, dass es ihm nicht möglich ist, seine Rechte auf andere Weise durchzusetzen als durch Sperrung des Zugangs zu dieser Seite. Grundsätzlich stehen wir als Accessprovider diesen Sperranforderungen kritisch gegenüber, wir kommen hier aber einer gesetzlichen Verpflichtung nach", so eine Sprecherin von Vodafone laut SZ.

Die Dead-Island-Regel greift

Die GEMA kann sich bei ihrem Vorgehen auf ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juli 2018 berufen. Die Dead-Island-Entscheidung legt fest, dass auch Dritte, die Zugang zu Seiten ermöglichen für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können, wenn der Rechteinhaber zuvor "zumutbare Anstrengungen" unternommen hat, selbst für Löschung oder Ähnliches zu sorgen. Die GEMA hatte sich Streng nach diesen Regeln gerichtet, bevor die Sperrverfügung erwirkt worden war, so der Bericht.

Während aktuell nur Vodafone und Anbieter wie 1&1, die auf das Netz aufbauen, Boerse.to sperren müssen, ist an die Telekom sowie O2 bisher keine solche Verfügung ergangen. Gegenüber der SZ betont eine Sprecherin der Telekom, man stehe Netzsperren sehr "kritisch gegenüber".
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