24 Monate? Vertragslaufzeiten sollen per Gesetz kürzer werden
Einen neuen Vorstoß gegen Kostenfallen für Verbraucher hat Bundesjustizministerin Katarina Barley am Wochenende ins Spiel gebracht. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hat die SPD-Politikerin vor, Laufzeitverträge künftig zeitlich auf ein Jahr zu beschränken.
Infografik: 5G - Hohe Erwartungen, niedrige Zahlungsbereitschaft
Auch bei den automatischen Vertragsverlängerungen bei Laufzeitverträgen soll es demnach Änderungen geben. So schreibt die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, dass vor allem bei Laufzeitverträgen für Handys oder DSL künftig keine 24 Monate-Laufzeiten angeboten werden sollen, da eine solche lange Vertragsbindung für Verbraucher häufig erst einmal unüberschaubar ist, Stichwort Kostenfalle - schließlich weiß man nicht, wie sich die eigenen Einkommensverhältnisse ändern oder wie sich der Markt verändert. Entsprechend soll es einen Vorschlag geben, der Laufzeitverträge künftig auf ein Jahr beschränkt.
Woher die Informationen zu dem Vorstoß stammen, ist aktuell nicht bekannt. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung berichtete über die mögliche Gesetzesänderung zunächst exklusiv und holte sich die Bestätigung zu dem Vorhaben von CDU und FDP.
Die FDP hält besonders diesen Kostenfaktor für ein Problem. "Die Unsicherheit über die Einnahmen werden die Anbieter über heftige Preisaufschläge absichern", erklärte die Verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katharina Willkomm, gegenüber der FASZ.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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Auch bei den automatischen Vertragsverlängerungen bei Laufzeitverträgen soll es demnach Änderungen geben. So schreibt die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, dass vor allem bei Laufzeitverträgen für Handys oder DSL künftig keine 24 Monate-Laufzeiten angeboten werden sollen, da eine solche lange Vertragsbindung für Verbraucher häufig erst einmal unüberschaubar ist, Stichwort Kostenfalle - schließlich weiß man nicht, wie sich die eigenen Einkommensverhältnisse ändern oder wie sich der Markt verändert. Entsprechend soll es einen Vorschlag geben, der Laufzeitverträge künftig auf ein Jahr beschränkt.
Nicht gekündigt? Macht nichts!
Wer die Kündigungsfristen verpasst, soll demnach auch nicht für ein weiteres Jahr, sondern im Höchstfall weitere drei Monate an den Vertrag gebunden sein.Woher die Informationen zu dem Vorstoß stammen, ist aktuell nicht bekannt. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung berichtete über die mögliche Gesetzesänderung zunächst exklusiv und holte sich die Bestätigung zu dem Vorhaben von CDU und FDP.
Es gibt auch Nachteile, glaubt man
Unterstützung für das Vorhaben gibt es laut der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung von der CDU. Der CDU-Abgeordnete Sebastian Steineke sagte dazu, dass man noch weiter prüfen werde, aber die Ansätze unterstützen werde. "Dort, wo es - wie zum Beispiel bei Fitness- oder Telefonverträgen - notwendig ist, unterstützen wir Verbesserungen für den Verbraucher", so Steineke. Ob eine Einschränkung der Höchstdauer auf ein Jahr dabei immer so gut sei, bezweifelte er aber, denn das könnte auch Nachteile für Verbraucher haben, wie zum Beispiel Mehrkosten durch eine höhere Umlage.Die FDP hält besonders diesen Kostenfaktor für ein Problem. "Die Unsicherheit über die Einnahmen werden die Anbieter über heftige Preisaufschläge absichern", erklärte die Verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katharina Willkomm, gegenüber der FASZ.
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