Neues EU-Gesetz stärkt Verbraucherschutz beim Online-Shopping
Bekämpfung von Online-Betrug leichter werden.
Die Mitgliedsländer müssen das Gesetz im Europarat noch bestätigen, dabei dürfte es sich nach der Sachlage aber nur um eine Formalie handeln. Künftig soll ein EU-weites Warnsystem nationale Behörden auf verdächtige Firmen hinweisen, sodass diese noch besser kontrolliert werden können. Sie sollen darüber hinaus Geldstrafen bei betrügerischem Verhalten verhängen dürfen und die Befugnis erhalten bei Domain-Registraren und Finanzinstituten Informationen über Online-Händler abzufragen.
Funktionieren könnte dies am Ende wie bei Bußgeldbescheiden bei Verstößen im Straßenverkehr auf ausländischen Straßen. Einige EU-Länder arbeiten diesbezüglich bereits eng miteinander zusammen und treiben Strafen für die Partnerstaaten ein. Wie aber eine Webseiten-Abschaltung gegen in der EU operierende Online-Betrüger durchgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Unternehmen ihre Server dann einfach im EU-Ausland aufstellen.
Da Onlineshop-Betreiber oft im Ausland beheimatet sind, können sich Verbraucher bislang nur schlecht gegen Betrüger wehren. Nationalen Verbraucherschützern waren auf der anderen Seite bislang ebenfalls die Hände gebunden. Mit dem neuen EU-Gesetz soll sich dies nun ändern und die Die Mitgliedsländer müssen das Gesetz im Europarat noch bestätigen, dabei dürfte es sich nach der Sachlage aber nur um eine Formalie handeln. Künftig soll ein EU-weites Warnsystem nationale Behörden auf verdächtige Firmen hinweisen, sodass diese noch besser kontrolliert werden können. Sie sollen darüber hinaus Geldstrafen bei betrügerischem Verhalten verhängen dürfen und die Befugnis erhalten bei Domain-Registraren und Finanzinstituten Informationen über Online-Händler abzufragen.
Länderübergreifende Kooperation
Wie das Gesetz in der Praxis dann umgesetzt wird, muss sich dann noch zeigen. Gerade die unterschiedlichen nationalen Rechtsnormen zu Strafzahlungen bieten in der Zukunft noch Konfliktpotential. Der Gesetzestext legt diese nicht einheitlich fest und verweist auf die Anwendung bestehender nationaler Regeln.Funktionieren könnte dies am Ende wie bei Bußgeldbescheiden bei Verstößen im Straßenverkehr auf ausländischen Straßen. Einige EU-Länder arbeiten diesbezüglich bereits eng miteinander zusammen und treiben Strafen für die Partnerstaaten ein. Wie aber eine Webseiten-Abschaltung gegen in der EU operierende Online-Betrüger durchgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Unternehmen ihre Server dann einfach im EU-Ausland aufstellen.
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