Abschaltung angeordnet: Streckenradar war unrechtmäßig in Betrieb

Auf der Bundesstraße 6 bei Hannover in Niedersachsen war ein sogenanntes Streckenradar aufgebaut worden, das die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos registriert hatte. Jetzt hat ein Gericht die sofortige Abschaltung der Anlage angeordnet, da es keine rechtliche Grundlage für den Betrieb sieht.

Die massenhafte Überwachung von Autokennzeichen war keine gute Idee

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in seiner Entscheidung am Dienstag ganz klar gemacht: Es gibt keine Rechtsgrundlage für einen Betrieb von Radaranlagen, die von allen vorbeifahrenden Autos die Kennzeichen erfassen. Mit dieser Entscheidung ordnen die Richter dann auch die sofortige Abschaltung des bundesweit ersten Streckenradars an, bei dem auf der Basis der Totalüberwachung einer Strecke Verkehrskontrollen durchgeführt werden sollten.


Wie das Innenministerium im Anschluss an das Urteil mitteilt, werde man die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen nun sofort außer Betrieb nehmen. Wie das Ministerium laut Golem erläutert, wolle man die "ausdrückliche Rechtsgrundlage" für die Anlage sozusagen im Mai nachreichen, da dann ein neues Polizeigesetz mit entsprechendem Abschnitt zur Abstimmung vorgesehen ist.

Wie üblich hatten schon im Vorfeld Datenschützer ihre Bedenken im Bezug auf die Überwachungstechnik angemeldet. Der Kläger selbst hatte sich in diesem Fall auf die Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung berufen und auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar angeführt, das die massenhafte Erfassung von Kennzeichen für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte.

Schon zwei Monate aktiv

Das Streckenradar war dabei bereits vor zwei Monaten in Betrieb gegangen und setzt auf das Prinzip, die Überwachung nicht an einer Stelle vorzunehmen, sondern über einen längeren Abschnitt ein Durchschnittstempo zu ermitteln - Nachbarländer wie Österreich, Belgien und die Niederlande setzen das Streckenradar seit Jahren ein. Im Testbetrieb bei Hannover sollen in zwei Monaten 141 Autofahrer wegen zu schnellem Fahren überführt worden sein - bei erlaubten 100 km/h war der Schnellste mit 189 km/h gemessen worden. Das jetzt ergangene Urteil hilft aber ohne persönliche Beschwerde nicht bei den entsprechenden Bußgeldbescheiden.
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