5G: 1&1 darf bieten, andere Anbieter laufen gegen Versteigerung Sturm
5G bietet in Deutschland weiterhin echtes Konfliktpotenzial: Nachdem die Netzbetreiber schon im Vorfeld Sturm gegen die Idee gelaufen waren, dass ein weiterer Anbieter um die Frequenzen mitsteigern will, ist dies jetzt beschlossene Sache: Die Netzagentur hat 1&1 Drillisch zur Auktion zugelassen. Die drei großen Netzbetreiber versuchen, den Termin für die Versteigerung der Frequenzen jetzt vor Gericht zu kippen.
Nach Bekanntgabe der Teilnehmer sieht Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, jetzt "grundsätzlich" keine Hürden mehr, die der Versteigerung der 5G-Frequenzen am anvisierten Termin, dem 19. März 2019, im Weg stehen würde. Der Behördenchef nimmt dabei wohl ganz bewusst zunächst erst einmal keinen Bezug auf ein ausstehendes Gerichtsverfahren, mit dem die Telekom, Vodafone und Telefónica eine Verschiebung erzwingen wollen.
So wurde beim Verwaltungsgericht Köln ein entsprechender Eilantrag gestellt, der sich gegen die Vergaberegeln richtet, die die Bundesnetzagentur mit der Ersteigerung der 5G-Frequenzen verbindet. Wie der Chef der Bundesnetzagentur dann ausführt, sei es aus seiner Sicht nicht abzusehen, "ob eine gerichtliche Entscheidung eine zeitliche Verschiebung notwendig macht", das Gericht selbst liefert aktuell keinen Anhaltspunkt, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
Die Streithähne streiten weiter über alles, was mit 5G zu tun hat
Geht es nach den drei großen Mobilfunkbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica, läuft bei der geplanten Vergabe von 5G-Frequenzen und den damit verbundenen Auflagen mehr oder weniger alles falsch. Jetzt müssen sich die Anbieter auch noch damit anfreunden, dass die Bundesnetzagentur noch eine vierte Partei zur Versteigerung der 5G-Frequenzen zulassen wird: Wie im Vorfeld schon von dem Unternehmen angekündigt worden war, wird sich 1&1 Drillisch an der Auktion beteiligen, so die Behörde laut Bericht von heise. Infografik: 5G-Auflagen reichen nicht weit
Nach Bekanntgabe der Teilnehmer sieht Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, jetzt "grundsätzlich" keine Hürden mehr, die der Versteigerung der 5G-Frequenzen am anvisierten Termin, dem 19. März 2019, im Weg stehen würde. Der Behördenchef nimmt dabei wohl ganz bewusst zunächst erst einmal keinen Bezug auf ein ausstehendes Gerichtsverfahren, mit dem die Telekom, Vodafone und Telefónica eine Verschiebung erzwingen wollen.
So wurde beim Verwaltungsgericht Köln ein entsprechender Eilantrag gestellt, der sich gegen die Vergaberegeln richtet, die die Bundesnetzagentur mit der Ersteigerung der 5G-Frequenzen verbindet. Wie der Chef der Bundesnetzagentur dann ausführt, sei es aus seiner Sicht nicht abzusehen, "ob eine gerichtliche Entscheidung eine zeitliche Verschiebung notwendig macht", das Gericht selbst liefert aktuell keinen Anhaltspunkt, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Immer weiter am Nörgeln
Die seit Start der Diskussionen um 5G anhaltenden Beschwerden von Telekom, Vodafone und Telefónica beziehen sich auf fast alle Aspekte der geplanten Vergabe. Die Netzagentur sieht konkrete Ausbauverpflichtungen für die zukünftigen Frequenzinhaber vor, darüber hinaus sollen sich die Betreiber verpflichten, bestimmte Antennenstandorte für Mitbewerber zu öffnen. So will die Netzagentur einen "raschen bedarfsgerechten Ausbau der Netze" erreichen.Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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