Google muss 50 Millionen Euro wegen DSGVO-Verletzungen zahlen

Google hat in Frankreich eine fette Strafe wegen Verletzungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgebrummt bekommen. Das Unternehmen soll nun 50 Millionen Euro Strafe zahlen, will sich aber nach eingehender Prüfung womöglich gegen die Entscheidung wehren. Die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés, Nationale Kommission für Informatik und Freiheit) wirft dem Unternehmen vor, seine Datenschutzbestimmungen zu unklar zu formulieren und keine wirksame Einwilligung für die Verarbeitung der Daten für Werbezwecke zu haben.

In einigen Fällen seien bis zu fünf oder sechs Schritte erforderlich, um alle Informationen von Googles Seiten zu erhalten, so die französischen Datenschützer. Zudem sei der Zweck der Datenerhebung zu allgemein und vage beschrieben. Google teilte in einer Stellungnahme mit, dass man die Entscheidung prüfe und dann eventuell weitere Schritte ergreifen will.

Der Fernsehsender France 24 berichtet, dass sich zwei Interessengruppen bei den Datenschutzbehörden beschwerten. Eine davon sei La Quadrature du Net, die andere Beschwerde stammt vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und dessen Initiative None of Your Business (noyb).

Strafe ist ein Warnschuss

"Nach der Einführung der DSGVO haben wir feststellen müssen, dass große Konzerne wie Google die DSGVO einfach 'anders interpretieren' und ihre Produkte oft nur oberflächlich angepasst haben", sagte Schrems dem Sender. "Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht."

Die Strafe von 50 Millionen Euro ist die höchste Sanktion aufgrund von Datenschutzverletzungen die jemals in Europa ausgesprochen wurde. Nach der DSGVO wären jedoch im Fall von Google bis zu 3,7 Milliarden Euro (4 Prozent des Jahresumsatzes) möglich gewesen. Am 22. Januar 2019 hat Google seine europäischen Geschäfte nach Irland verschoben. Datenschutzverletzungem, die ab jetzt passieren, werden nur noch von der irischen Datenschutzbehörde als federführende Behörde verfolgt. Noyb bezeichnet diese Behörde als "bekannt inaktiv".

Siehe auch: Netflix, Spotify, Amazon & Co.: Kein Dienst erfüllt DSGVO vollständig Google, Logo, Suchmaschine Google, Logo, Suchmaschine Google
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