Netflix, Spotify, Amazon & Co.:
Kein Dienst erfüllt DSGVO vollständig
Rund um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO gibt es große Probleme. Ein Test der NGO Noyb von Streaming-Anbietern zeigt, dass es bei allen Unternehmen zu "strukturellen Verstößen" im Zusammenhang mit der Auskunftspflicht kommt. Alle liefern nicht die vorgeschriebenen Daten, zwei ignorieren die Anfragen sogar vollständig.
Diese DSGVO-Verstöße hat Noyb bei Streaming-Anbietern ermittelt
Wie der Test laut Noyb aufzeigt, liefern die Dienste "nicht einmal ansatzweise die Daten, auf die jeder Benutzer und jede Benutzerin ein Recht hat", so der Noyb-Geschäftsführer Max Schrems in einem Beitrag auf der Homepage der NGO. "In den meisten Fällen erhielten Benutzer und Benutzerinnen nur die Rohdaten, jedoch keine Informationen darüber, mit wem diese Daten geteilt wurden. Dies führt zu strukturellen Verletzungen der Benutzerrechte und Benutzerinnenrechte, da diese Systeme dazu dienen, die relevanten Informationen zurückzuhalten", so Schrems weiter.
Bei den restlichen Anbietern wurden in den Antworten auf die Auskunftsanforderungen zumindest einige Rohdaten bereitgestellt. Allerdings fehlen hier entscheidende Informationen wie Datenquellen und -empfänger sowie der Aufbewahrungszeitraum. Darüber hinaus wurden die Rohdaten in vielen Fällen "in kryptischen Formaten bereitgestellt", was es für Nutzer sehr schwer bis unmögliche mache, die Informationen überhaupt zu verstehen. Wie Noyb vorrechnet, könnte sich aus den jetzt eingereichten Beschwerden eine theoretische Höchststrafe von insgesamt bis zu 18,8 Milliarden Euro ergeben - die DSGVO sieht für Unternehmen 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Umsatzes als Strafe für Verstöße vor.
Alle getesteten Streaming-Anbieter verstoßen gegen die DSGVO
In der Datenschutz-Grundverordnung ist für alle Nutzer ein Recht auf Auskunft festgeschrieben, das die Dienste dazu verpflichtet, auf Anfrage alle Daten herauszugeben, die über sie gespeichert wurden. In einem Test von Streaming-Anbietern, den die noch junge Datenschutz-NGO Noyb (None of your business) durchgeführt hat, zeigt sich jetzt aber, dass die Herausgabe von Daten in der Realität bei keinem Anbieter reibungslos funktioniert - bei manchen sogar gar nicht. Da keiner der acht getesteten Online-Streaming-Dienste dem Antrag vollständig nachkam, hat Noyb jetzt Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde eingereicht - betroffen sind Amazon Prime, Apple Music, DAZN, Filmmit, Netflix, SoundCloud, Spotify und YouTube.
Diese DSGVO-Verstöße hat Noyb bei Streaming-Anbietern ermittelt
Wie der Test laut Noyb aufzeigt, liefern die Dienste "nicht einmal ansatzweise die Daten, auf die jeder Benutzer und jede Benutzerin ein Recht hat", so der Noyb-Geschäftsführer Max Schrems in einem Beitrag auf der Homepage der NGO. "In den meisten Fällen erhielten Benutzer und Benutzerinnen nur die Rohdaten, jedoch keine Informationen darüber, mit wem diese Daten geteilt wurden. Dies führt zu strukturellen Verletzungen der Benutzerrechte und Benutzerinnenrechte, da diese Systeme dazu dienen, die relevanten Informationen zurückzuhalten", so Schrems weiter.
Verstöße im Detail
Am besten kann demnach noch der kleine österreichische Anbieter Flimmit abschneiden, der in einer manuellen Antwort umfangreiche und verständliche Daten lieferte - "nur detaillierte Informationen zu möglichen Empfängern fehlten", so Noyb. Am anderen Ende des Test- Spektrums haben der britische Sport-Streaming-Dienst "DAZN" und der deutsche Musikstreaming-Dienst SoundCloud die Anfrage "einfach ignoriert und alle Fristen verstreichen lassen".Bei den restlichen Anbietern wurden in den Antworten auf die Auskunftsanforderungen zumindest einige Rohdaten bereitgestellt. Allerdings fehlen hier entscheidende Informationen wie Datenquellen und -empfänger sowie der Aufbewahrungszeitraum. Darüber hinaus wurden die Rohdaten in vielen Fällen "in kryptischen Formaten bereitgestellt", was es für Nutzer sehr schwer bis unmögliche mache, die Informationen überhaupt zu verstehen. Wie Noyb vorrechnet, könnte sich aus den jetzt eingereichten Beschwerden eine theoretische Höchststrafe von insgesamt bis zu 18,8 Milliarden Euro ergeben - die DSGVO sieht für Unternehmen 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Umsatzes als Strafe für Verstöße vor.
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