Jeder Zweite weiß nicht wie: Vodafone testet Rettungsgassen-Assistent
Da es viele nicht wissen, braucht es wohl ein Assistenzsystem
Wie bildet man im Stau auf der Autobahn eine Rettungsgasse für Einsatzkräfte? Laut dem ADAC kann jeder zweite deutsche Autofahrer auf diese Frage keine Antwort geben. Wie der TÜV SÜD angibt, werden jede Minute, die Rettungskräfte schneller am Unfallort sind, die Überlebenschance von Unfallopfern um 10 Prozent erhöht. Diese zwei Statistiken zeigen, dass es sich hier lohnt, an einer Verbesserung zu arbeiten. Neben ausreichender Aufklärung der Fahrer können auch technische Lösungen helfen: Genau aus diesem Grund hat sich jetzt Vodafone mit dem US-amerikanischen Automobilkonzern Ford zusammengetan. Infografik: So wird die Rettungsgasse gebildet
Demnach kann dann direkt von dem sich nähernden Krankenwagen der "Rettungsgassen-Assistent" ausgelöst werden. Fahrer sollen dann konkrete Anleitungen auf dem Display angezeigt werden, wie die Straße für das Fahrzeug freigemacht werden muss. Die Testfahrzeuge von Ford tauschen dabei in Echtzeit Daten aus, die Kooperationspartner nutzen dafür die Mobilfunktechnologie V2X, bei der der Umweg über das herkömmliche Mobilfunknetz entfällt.
Keine konkreten Pläne
Wie Vodafone schreibt, geht es jetzt im ersten Schritt darum, im Livetestbetrieb des Systems Erkenntnisse zu gewinnen, die dann zu einer entscheidenden Weiterentwicklung von "Fahrzeug-zu-Fahrzeug und Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation" beitragen können. Aktuell liefert der Konzern keinen Zeitplan, wann die beschriebenen Assistenzsysteme ihren Weg in den Alltag finden sollen.An dieser Stelle weisen wir gerne noch einmal auf die oben eingebundene Infografik hin, die erläutert, wie und wann eine Rettungsgasse zu bilden ist. Übrigens: Wer bei Stau (Anm. d. Red.: Ein Stau ist laut Definition schon dann gegeben, wenn auf einer zweispurigen Fahrbahn in eine Richtung Schrittgeschwindigkeit gefahren wird) keine Rettungsgasse bildet oder gar, noch schlimmer, Rettungskräfte durch Nichtbilden der Gasse behindert, muss mit Bußgeldern von mindestens 200 Euro bis hin zu 320 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
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