BGH bestätigt Urteil gegen Eventim-Onlineticketgebühr (Update)
Die Verbraucherzentrale hat sich gegen den Veranstaltungsticket-Riesen Eventim durchgesetzt: Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil bestätigt, das Eventim die Erhebung einer Gebühr in Höhe von 2,50 Euro für den "Selbstausdruck von Event-Tickets" untersagt.
Das kostenpflichtige "ticketdirect"-System von Eventim ist demnach unzulässig. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war nach Kunden-Beschwerden gegen den Ticketverkäufer vorgegangen und hatte in den Vorinstanzen jeweils Recht bekommen. Es ging zunächst um zwei ganz konkrete Fälle, gegen die die Verbraucherzentrale gegen den Ticket-Verkäufer Eventim vorgegangen war.
Die Verbraucherzentrale hatte unterstrichen, dass aus ihrer Sicht die 2,50 Euro als Servicegebühr für jede ausgedruckte Ticket-Bestellung überzogen waren, da weder Porto- noch Materialkosten anfallen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer darf Eventim ein gesondertes Entgelt nur dann verlangen, wenn hierbei auch tatsächlich Kosten wie etwa das Porto beim postalischen Versand entstehen.
Die Verbraucherzentrale forderte daher auch, dass Eventim zu Unrecht gezahlte Gebühren erstatten muss. Eventim hatte sich gegen die bisherigen Urteile gewehrt und war bis zum Bundesgerichtshof gezogen. Dessen Urteil bestätigt nun die Ansicht der vorangegangenen Instanzen in Bremen.
Um es Nutzern von Eventims "ticketdirect" einfach zu machen, hat die Verbraucherzentrale jetzt einen Musterbrief für die Zurückforderung bereitgestellt. Der Brief kann bei der Verbraucherzentrale heruntergeladen werden (PDF).
Nachtrag: Eventim hat nach dem Bekanntwerden des Urteils eine Stellungnahme veröffentlicht, in der Eventim mitteilt, dass die Richter eine Anpassung der Gebühr für zulässig halten. Daher muss man davon ausgehen, dass Eventim weiterhin eine Gebühr für das selbstausgedruckte Ticket erheben will, die nur eben geringer ausfällt als bisher. Weitere Themen der Verbraucherzentrale:
Die print@home Gebühr ist unzulässig
Für viele Nutzer der Plattform kommt nun die Rechtssicherheit: Das print@home-Angebot von Eventim, bei dem man seine Tickets auch gleich nach Download selbst zuhause auszudrucken konnte, dafür aber eine Gebühr entrichten musste, ist unzulässig.Die Verbraucherzentrale hatte unterstrichen, dass aus ihrer Sicht die 2,50 Euro als Servicegebühr für jede ausgedruckte Ticket-Bestellung überzogen waren, da weder Porto- noch Materialkosten anfallen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer darf Eventim ein gesondertes Entgelt nur dann verlangen, wenn hierbei auch tatsächlich Kosten wie etwa das Porto beim postalischen Versand entstehen.
Die Verbraucherzentrale forderte daher auch, dass Eventim zu Unrecht gezahlte Gebühren erstatten muss. Eventim hatte sich gegen die bisherigen Urteile gewehrt und war bis zum Bundesgerichtshof gezogen. Dessen Urteil bestätigt nun die Ansicht der vorangegangenen Instanzen in Bremen.
Gebühren jetzt zurückfordern
Damit können Nutzer der Ticket-Plattform jetzt ihre Gebühren zurückfordern. Da entsprechende Rückzahlungsansprüche aber nach drei Jahren zum Jahresende verjähren, geht das nun noch rückwirkend bis zum Jahr 2015.Um es Nutzern von Eventims "ticketdirect" einfach zu machen, hat die Verbraucherzentrale jetzt einen Musterbrief für die Zurückforderung bereitgestellt. Der Brief kann bei der Verbraucherzentrale heruntergeladen werden (PDF).
Nachtrag: Eventim hat nach dem Bekanntwerden des Urteils eine Stellungnahme veröffentlicht, in der Eventim mitteilt, dass die Richter eine Anpassung der Gebühr für zulässig halten. Daher muss man davon ausgehen, dass Eventim weiterhin eine Gebühr für das selbstausgedruckte Ticket erheben will, die nur eben geringer ausfällt als bisher. Weitere Themen der Verbraucherzentrale:
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