Bei Absage Ticketpreis voll zurück:
Verbraucherschutz gegen Eventim
Man kann sich für eine Klage gegen Eventim anmelden
Eventim hat eine sehr dominante Stellung bei der Online-Buchung von Freizeitveranstaltungen. In den letzten Jahren mussten Nutzer unter anderem wegen Corona viele Absagen hinnehmen. Bei dem Unternehmen gängige Praxis: Ein Teil des gezahlten Ticketpreises wird bei der Rückerstattung einbehalten. Diese Praxis sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBv) als nicht rechtens an."Selbst wenn Eventim in jedem Einzelfall nur einige Euro einbehält, ergibt das unter dem Strich eine enorme Gesamtsumme. Marktmacht darf nicht dazu führen, dass ein Unternehmen eine rechtswidrige Praxis durchdrückt", so Patrick Langer vom VzBv in einer Mitteilung. Seine Aufgabe: Im Verband ist er als Referent verantwortlich für eine Musterfeststellungsklage, die gegen Eventim läuft.
Eingereicht wurde die Klage am 7. Dezember 2022 beim Bayerischen Obersten Landesgericht. In der ersten Phase können sich jetzt Verbraucher bis zwei Monate nach der sogenannten "Registereröffnung" als Betroffene der Klage anschließen. Der Verbraucherverband stellt einen Online-Check bereit, der zeigt, ob der eigene Fall zur Klage passt und durch die Anmeldung führt.
Eventim sieht das anders
Auch Eventim hat sich schon zu der Klage positioniert - und verweist auf Gerichtsurteile, die nach Ansicht des Unternehmens die Praxis des Einbehaltens eines Teilbetrags decken. Gegenüber Golem betont eine Sprecherin, dass man sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs beruft. Dabei hatten die Richter nach Ansicht der Verbraucherschützer über die "Art der Rückabwicklung" entschieden. Der aktuelle Fall liegt nach Sicht von Patrick Langer aber anders: "Wir werfen Eventim vor, dass es bei der Rückabwicklung Gebühren zu Unrecht einbehält."
Zusammenfassung
- Eventim einbehält bei abgesagten Veranstaltungen Teile des Ticketpreises.
- Verbraucherschützer streben Musterklage an, Verbraucher können sich anmelden.
- Eventim hat dominante Stellung bei Buchung von Veranstaltungen.
- Verbraucherzentrale sieht Praxis als rechtswidrig an.
- Eventim verweist auf Gerichtsurteile, die Praxis decken sollen.
- Bis zwei Monate nach Registereröffnung können sich Verbraucher anmelden.
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