Vorsicht Handymiete: Verbraucherzentrale will gegen Turbado klagen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband will Klage gegen das aus ihrer Sicht unseriöse Angebot des Online-Händlers Turbado einreichen. Das meldet test.de. Es mangelt bei dem Händler aus Sicht der Verbraucherschützer an Transparenz beim Abschluss eines Vertrags. Turbado bietet Smartphones und Tablets zur Miete an.
Miete statt Kauf: Bei Turbado können Kunden vermeintliche Schnäppchen machen und aktuelle Smartphones und Tablets erhalten. Der Haken an der Sache ist, dass Turbado aber keinen Kauf-, sondern einen Mietvertrag anbietet, so die Verbraucherschützer. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte die Verbraucherzentrale nach etlichen Beschwerden über den Händler versucht, per Abmahnung das Geschäftsmodell zu unterbinden. Es wurde gefordert, dass es einen Warnhinweis vor Abschluss eines Vertrags geben sollte, der unmissverständlich sei.
Der Verbraucherschutz bemängelt fehlende Transparenz beim Abschluss eines Vertrag bei Turbado.de, der Verbraucherzentrale Bundesverband will jetzt Klage einreichen
Laut den Verbraucherschützern ist das Angebot in der aktuellen Fassung irreführend. Wir haben uns den Onlineshop einmal angeschaut: Und tatsächlich ist es so, dass man zunächst keinen klaren Hinweis zur Geräte-Miete anstelle des Kaufs findet, wenn man sich durch das Angebot klickt. Man kann sein Wunsch-Gerät in den Warenkorb legen und sieht einen Preis - zum Beispiel wird beim iPhone X derzeit ein Angebot unterbreitet wo "Zu zahlender Betrag: 1.150,00 €" steht. Auf der Seite befindet sich zudem ein Button "kostenpflichtig bestellen". Erst in den AGB findet man den Hinweis auf eine Miete:
Da heißt es: "Die Turbado.eu Ltd, 77A Shenley Road, Suite 2, First Floor, Kenwood House, Borehamwood, WD6 1AG, England (nachfolgend bezeichnet als "Turbado") bietet Kunden die Möglichkeit, über bestimmte Produkte Mietverträge abzuschließen".
"Was bedeutet Miete? Wir bieten unseren Kunden eine Dienstleistung mit echtem Mehrwert. Sie haben die Möglichkeit das bestellte Gerät auch nach längerer Nutzung wieder an uns zurückzuschicken. Je nach Nutzungsdauer bekommen Sie dann Geld zurück. Nach der Bestellung gibt es in keinem Fall weitere Kosten."
Der Kunde wird laut Verbraucherschutz per Vertrag nicht Eigentümer des Geräts und muss es nach Ablauf der Mietzeit zurückgeben. Das ist die eigentliche Bedeutung der "Miete". Die Nutzungsbedingungen sind dazu recht restriktiv. So müssen Mängel am Gerät gemeldet werden, also beispielsweise Beschädigungen durch Hinunterfallen. Turbado kann Schadensersatz für das beschädigte Gerät verlangen, der Kunde darf das Gerät aber nicht selbsttätig reparieren, heißt es.
Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentrale Brandenburg, bestätigte übrigens gegenüber test.de, dass mehrere Beschwerden gegen Turbado vorliegen und man jetzt als nächsten Schritt Klage einreichen will.
Habt ihr schon Erfahrung mit dem Händler oder ähnlichen irreführenden Angeboten gemacht? Teilt eure Erfahrungen und Kritiken dazu bitte mit uns in den Kommentaren.
Der Verbraucherschutz bemängelt fehlende Transparenz beim Abschluss eines Vertrag bei Turbado.de, der Verbraucherzentrale Bundesverband will jetzt Klage einreichen
Laut den Verbraucherschützern ist das Angebot in der aktuellen Fassung irreführend. Wir haben uns den Onlineshop einmal angeschaut: Und tatsächlich ist es so, dass man zunächst keinen klaren Hinweis zur Geräte-Miete anstelle des Kaufs findet, wenn man sich durch das Angebot klickt. Man kann sein Wunsch-Gerät in den Warenkorb legen und sieht einen Preis - zum Beispiel wird beim iPhone X derzeit ein Angebot unterbreitet wo "Zu zahlender Betrag: 1.150,00 €" steht. Auf der Seite befindet sich zudem ein Button "kostenpflichtig bestellen". Erst in den AGB findet man den Hinweis auf eine Miete:
Da heißt es: "Die Turbado.eu Ltd, 77A Shenley Road, Suite 2, First Floor, Kenwood House, Borehamwood, WD6 1AG, England (nachfolgend bezeichnet als "Turbado") bietet Kunden die Möglichkeit, über bestimmte Produkte Mietverträge abzuschließen".
Erst in den AGB wird Tacheles geredet
Wer zunächst seine Daten wie gefordert eingibt und dann den Button drückt, ohne die AGB zuvor gelesen zu haben, weiß dabei gar nicht, worauf er sich einlässt. Nur in den FAQ befindet sich noch ein Hinweis, der verklausuliert daher kommt:"Was bedeutet Miete? Wir bieten unseren Kunden eine Dienstleistung mit echtem Mehrwert. Sie haben die Möglichkeit das bestellte Gerät auch nach längerer Nutzung wieder an uns zurückzuschicken. Je nach Nutzungsdauer bekommen Sie dann Geld zurück. Nach der Bestellung gibt es in keinem Fall weitere Kosten."
Der Kunde wird laut Verbraucherschutz per Vertrag nicht Eigentümer des Geräts und muss es nach Ablauf der Mietzeit zurückgeben. Das ist die eigentliche Bedeutung der "Miete". Die Nutzungsbedingungen sind dazu recht restriktiv. So müssen Mängel am Gerät gemeldet werden, also beispielsweise Beschädigungen durch Hinunterfallen. Turbado kann Schadensersatz für das beschädigte Gerät verlangen, der Kunde darf das Gerät aber nicht selbsttätig reparieren, heißt es.
Weitere Warnhinweise
Merkwürdig ist, dass das Unternehmen trotz der Warnungen der Verbraucherzentrale, die nicht aus der Luft gegriffen sind, beim Bewertungsportal ekomi so gut abschneidet - 4,7 von 5 möglichen Punkten gibt es derzeit. Die Google Rezensionen zeigen da ein ganz anderes Bild.Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentrale Brandenburg, bestätigte übrigens gegenüber test.de, dass mehrere Beschwerden gegen Turbado vorliegen und man jetzt als nächsten Schritt Klage einreichen will.
Habt ihr schon Erfahrung mit dem Händler oder ähnlichen irreführenden Angeboten gemacht? Teilt eure Erfahrungen und Kritiken dazu bitte mit uns in den Kommentaren.
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