Datenschutz in Deutschland:
Für die Durchsetzung fehlt das Personal

Laut einer Umfrage fehlen den Behörden, die eine Einhaltung der Daten­schutzgesetze in Deutschland durchsetzen sollen, viele Mitarbeiter. Wie Datenschützer jetzt warnen, könnten Verstöße wegen dieses Personal­mangels nicht ordnungsgemäß geahndet werden. Das Inkrafttreten einer neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung werde die Situation weiter verschärfen.

Für das Ahnden von Verstößen fehlen aktuell rund 100 Mitarbeiter

Gesetze und Vorschriften ergeben nur Sinn, wenn die Einhaltung entsprechend kontrolliert und Verstöße geahndet werden können. Jetzt schlagen die Landesdatenschutzbeauftragten aber erneut Alarm, dass Personalmangel in den entsprechenden Behörden dazu führt, dass Datenschutzverstöße im Internet in Deutschland nicht ausreichend geahndet werden. Wie eine aktuelle Umfrage des Tagesspiegels aufzeigt, fehlen in den 16 Behörden der Länder dafür rund 100 Mitarbeiter.

Wie die Zeitung berichtet, sehen Datenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und weiteren Bundesländern im Zusammenhang mit dieser gravierenden Lücke bei den benötigten Mitarbeitern noch ein weiteres Problem aufkommen. Ende Mai tritt unter der Bezeichnung DSGVO eine neue Datenschutzverordnung der EU in Kraft, der Personalmangel mache deren Durchsetzung aber sehr schwierig. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff und Thomas Kranig vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht forderten deshalb schon zuvor, dass die Regierung eine "Neujustierung" der Personalplanung vornehmen müsse.

Hohe Bußgelder sind möglich, Kontrolle aber nicht

"Ich bezweifle stark, dass wir mit der jetzigen Ausstattung die Instrumente der DSGVO vernünftig nutzen können", sagt Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein. Wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ergänzt, bestünde aktuell einfache eine praktische Hürde "vor dem Hintergrund eines massiven Stellendefizits und der mangelnden Bereitschaft der Politik dieses auszugleichen (...) weitere Verfahren zu führen".

Dabei eröffnen die neuen Datenschutzregeln der EU die Möglichkeit Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Umsatzes zu verhängen, je nachdem welcher der Beträge höher ist, und Unternehmen anlasslos auf die Einhaltung zu kontrollieren. "Ich fürchte, dass wird fast gar nicht stattfinden", sagt Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter Heinz Müller. Man darf gespannt sein, wie die Regierung auf diese lauten Warnhinweise der Datenschützer reagiert.

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