Wende: US-Justiz will, dass Klage gegen Microsoft fallengelassen wird

Microsoft und das US-amerikanische Justizministerium streiten sich seit bereits Jahren um einen Fall, in dem es um in Irland liegende Daten geht. Das Department of Justice (DoJ) fordert die Herausgabe von E-Mails zu einem Fall im Zusammenhang mit Drogenhandel. Nun gab es aber eine Wende.
Usa, Gericht, Oberster Gerichtshof, Supreme Court
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Der Fall "United States vs. Microsoft" wird seit Ende Februar am U.S. Supreme Court verhandelt. Die US-Justiz fordert nämlich belastendes Material in einer Ermittlung zu Drogenhandel, Microsoft will hingegen Präzedenzfall vermeiden, da man befürchtet, dies würde das Vertrauen der europäischen Nutzer in die Cloud-Dienste des Konzerns untergraben.

Doch nun könnte die Sache etwas überraschend und unspektakulär zu Ende gehen: Denn das Department of Justice hat laut Financial Express das US-amerikanische Höchstgericht aufgerufen, den Fall einzustellen. Grund ist aber nicht, dass sich die US-Justiz die Sache grundsätzlich anders überlegt hat, sondern eine veränderte Gesetzeslage.

Neues Gesetz: Cloud Act

Denn vor rund einer Woche hat die US-Regierung den so genannten Cloud Act auf den Weg gebracht. Das neue Gesetz ermöglicht es den USA, bilaterale Vereinbarungen zu unterzeichnen, um Strafverfolgungsbehörden den Datenaustausch mit anderen Nationen zu erleichtern.

Das bedeutet, dass eine richterliche Anordnung beidseitig gelten würde, ein Unternehmen wie Microsoft würde damit zweifelsfrei im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien bleiben. Kurz gesagt: Das Gesetz schafft Rechtssicherheit, weil Alleingänge der US-Justiz oder eines anderen Staates ausgeschlossen sind.

Microsoft: "Guter Kompromiss"

Microsoft begrüßt das Gesetz und auch den Vorstoß des Justizministeriums zur Einstellung des aktuellen Falles. Microsoft-Präsident und Chefjurist Brad Smith schrieb bereits vor der Verabschiedung des Cloud Act in einem Blogbeitrag, dass das Gesetz ein "guter Kompromiss" sei, weil es die Bedürfnisse von Strafverfolgungsbehörden berücksichtigt und gleichzeitig "Schutz von Privatsphäre und Menschenrechten" sicherstellt.

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