Was darf ein Web-Vergleichsportal? Streit rund um Check24 eskaliert
Zwischen der deutschen Versicherungswirtschaft und dem Vergleichsportal Check24 gibt es seit mittlerweile Jahren einen Rechtsstreit. Denn die klassischen Makler sind der Ansicht, dass das Webangebot eine direkte Konkurrenz ist, weil man auch dort Versicherungen kaufen kann. Dieser Ansicht schloss sich ein Gericht im Frühjahr an, doch die Sache ist noch nicht zu Ende.
Anfang April hat das Oberlandesgericht (OLG) München geurteilt, dass der Bundesverband für Versicherungskaufleute (BVK) mit seiner Einschätzung Recht habe, wonach Check24 mehr macht als nur Versicherungen miteinander zu vergleichen. Das Internetportal sei demnach auch als Verkäufer bzw. Makler anzusehen, weshalb man diesen Umstand auch seinen Besuchern klarer vermitteln müsse.
Doch die Angelegenheit ist für den BVK noch nicht zu Ende, denn der Maklerverband wirft Check24 nun laut einem Bericht von Heise vor, das Urteil aus dem Frühjahr nicht ausreichend umgesetzt zu haben. Die Makler haben deshalb das Landgericht München angerufen und wollen erneut gegen den Preisvergleich vorgehen.
"Wir meinen, dass es zum Geschäftsmodell von Check24 gehört, eben nicht von Anfang an ausreichend deutlich auf die Maklertätigkeit hinzuweisen, sondern als vermeintlich neutrales Vergleichsportal aufzutreten", sagte dazu der im Auftrag des BVK tätige Anwalt Axel Nordemann. Damit wirft er Check24 vor, sich als neutral zu tarnen, dies aber nicht zu sein.
Doch die Angelegenheit ist für den BVK noch nicht zu Ende, denn der Maklerverband wirft Check24 nun laut einem Bericht von Heise vor, das Urteil aus dem Frühjahr nicht ausreichend umgesetzt zu haben. Die Makler haben deshalb das Landgericht München angerufen und wollen erneut gegen den Preisvergleich vorgehen.
Gleichbehandlung und Verbraucherschutz
Michael Heinz, Chef des BVK, verwies auf die Punkte Gleichbehandlung und Verbraucherschutz, Spielregeln hätten für alle zu gelten, so der Präsident des Verbandes. Seiner Meinung nach werden die Besucher von Check24 nach wie vor nicht proaktiv darüber informiert, dass es hier zu einer Maklertätigkeit kommt."Wir meinen, dass es zum Geschäftsmodell von Check24 gehört, eben nicht von Anfang an ausreichend deutlich auf die Maklertätigkeit hinzuweisen, sondern als vermeintlich neutrales Vergleichsportal aufzutreten", sagte dazu der im Auftrag des BVK tätige Anwalt Axel Nordemann. Damit wirft er Check24 vor, sich als neutral zu tarnen, dies aber nicht zu sein.
"Scheinheilig"
Check24 geht indes seinerseits in die Offensive, denn dort wirft man dem Bundesverband für Versicherungskaufleute vor, "scheinheilig und unaufrichtig" zu agieren. Laut dem Internet-Portal greife der BVK das Geschäftsmodell eines Webvergleichs grundsätzlich an. Laut Check24 würden außerdem auch zahlreiche Echtweltmakler die Erstinformationspflicht nicht so umsetzen wie sie es eigentlich müssten, entsprechend habe man auch bereits einige Makler abgemahnt.
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