Urteil gg. Check24: Kein Preisvergleich sondern Versicherungsmakler

Das Portal Check24 präsentiert sich gegenüber seinen Nutzern als Preisvergleichs-Plattform. Doch zumindest in einigen Geschäftsbereichen spielt es eigentlich eine andere Rolle: Wenn es um Versicherungen geht, handelt es sich um einen Makler, wie nun ein Gericht feststellte.
Wenn den Nutzern über das Portal Versicherungen angeboten werden und der Anwender einen Vertrag abschließt, kassiert das dahinter stehende Unternehmen eine Provision. Im Vergleich sind entsprechend auch nur Versicherungen gelistet, die einen entsprechenden Vertrag mit dem Betreiber abgeschlossen haben. Damit ist die Firma rechtlich als Versicherungsmakler anzusehen, hat das Landgericht München jetzt entschieden.

Mit der unterschiedlichen Stellung sind andere Informationspflichten gegenüber dem Nutzer verbunden. Insbesondere verpflichtete das Gericht die Firma, den Kunden gegenüber stärker klarzustellen, dass sie es hier nicht mit einem simplen Preisvergleich sondern mit einem Versicherungsmakler zu tun haben - denn dieser verfolgt letztlich ja auch eigene Gewinninteressen.

Sieg für den Verbraucherschutz

Geklagt hatte der Verband Deutscher Versicherungskaufleute, der natürlich ein Interesse daran hat, dass jemand, der das gleiche tut wie seine Mitglieder, auch die gleichen Pflichten zu erfüllen hat. "Dass Check24 den Verbraucher beim Erstkontakt deutlich über seine Maklerfunktion informieren muss, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland", kommentierte Verbandspräsident Michael H. Heinz das Urteil.

Mit dem Urteil stellte das Gericht letztlich sogar alle Seiten zufrieden. Auch die Betreiberfirma äußerte sich im Grunde positiv. Denn das Urteil hat zumindest nicht zur Folge, dass man umfangreichere Änderungen am Geschäftsmodell vornehmen muss. Die geforderten Änderungen werde man zeitnah umsetzen, erklärte man laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks.
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