StreamOn: Bundesnetzagentur gestattet Verletzung der Netzneutralität
Die Verfechter der Netzneutralität haben bei der Bundesnetzagentur eine Niederlage erlitten. Die Behörde stellte so genannte Zero Rating-Angebote nicht grundsätzlich in Frage, gebot der Deutschen Telekom im konkreten Fall aber einige kosmetische Nachbesserungen.
Die Deutsche Telekom hatte vor einiger Zeit ihre so genannte "StreamOn"-Option gestartet. In deren Rahmen erhalten Diensteanbieter gegenüber der Konkurrenz den Wettbewerbsvorteil, dass der von ihrem Service generierte Traffic nicht vom monatlichen Datenvolumen des jeweiligen Nutzers abgezogen wird. Im Gegenzug muss der Anbieter sich den Bedingungen der Deutschen Telekom unterwerfen und beispielsweise jede Änderung Wochen vorher an den Netzbetreiber melden.
Grundsätzlich ist gegen ein solches Zero Rating nichts einzuwenden, erklärte die Bundesnetzagentur nun nach einer Prüfung des Angebotes. Nachbessern muss die Telekom aber im Detail. So sieht man es bei der Behörde dann schon als Verstoß gegen die Netzneutralität an, wenn verschiedene Diensteklassen unterschiedlich behandelt werden. So darf es beispielsweise nicht sein, dass im Tarif Magenta L das StreamOn-Angebot Videoinhalte nicht einberechnet, wenn deren Auflösung auf ein SD-Format reduziert wird, während Audio-Inhalte nicht heruntergeregelt werden.
Der Bundesnetzagentur ist an dieser Stelle wohl auch nur bedingt ein Vorwurf zu machen. Denn die Behörde gibt im Wesentlichen die derzeitige rechtliche Grundlage wieder. Der Regulierungsstand zur Netzneutralität auf EU-Ebene trifft zwar einige wichtige Regelungen in dem Bereich, das Zero Rating wurde allerdings ausdrücklich ausgeklammert.
Grundsätzlich ist gegen ein solches Zero Rating nichts einzuwenden, erklärte die Bundesnetzagentur nun nach einer Prüfung des Angebotes. Nachbessern muss die Telekom aber im Detail. So sieht man es bei der Behörde dann schon als Verstoß gegen die Netzneutralität an, wenn verschiedene Diensteklassen unterschiedlich behandelt werden. So darf es beispielsweise nicht sein, dass im Tarif Magenta L das StreamOn-Angebot Videoinhalte nicht einberechnet, wenn deren Auflösung auf ein SD-Format reduziert wird, während Audio-Inhalte nicht heruntergeregelt werden.
EU-Regelung ist problematisch
Die aktuelle Ausgestaltung des Kleingedruckten ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur auch problematisch, wo es um den Auslandsaufenthalt der Nutzer geht. Hier kann es nicht sein, dass StreamOn national greift, im EU-Ausland aber nicht. Auch in diesem Punkt soll die Telekom nun nachbessern.Der Bundesnetzagentur ist an dieser Stelle wohl auch nur bedingt ein Vorwurf zu machen. Denn die Behörde gibt im Wesentlichen die derzeitige rechtliche Grundlage wieder. Der Regulierungsstand zur Netzneutralität auf EU-Ebene trifft zwar einige wichtige Regelungen in dem Bereich, das Zero Rating wurde allerdings ausdrücklich ausgeklammert.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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