StreamOn: Bundesnetzagentur gestattet Verletzung der Netzneutralität
Die Verfechter der Netzneutralität haben bei der Bundesnetzagentur eine Niederlage erlitten. Die Behörde stellte so genannte Zero Rating-Angebote nicht grundsätzlich in Frage, gebot der Deutschen Telekom im konkreten Fall aber einige kosmetische Nachbesserungen.
Die Deutsche Telekom hatte vor einiger Zeit ihre so genannte "StreamOn"-Option gestartet. In deren Rahmen erhalten Diensteanbieter gegenüber der Konkurrenz den Wettbewerbsvorteil, dass der von ihrem Service generierte Traffic nicht vom monatlichen Datenvolumen des jeweiligen Nutzers abgezogen wird. Im Gegenzug muss der Anbieter sich den Bedingungen der Deutschen Telekom unterwerfen und beispielsweise jede Änderung Wochen vorher an den Netzbetreiber melden.
Grundsätzlich ist gegen ein solches Zero Rating nichts einzuwenden, erklärte die Bundesnetzagentur nun nach einer Prüfung des Angebotes. Nachbessern muss die Telekom aber im Detail. So sieht man es bei der Behörde dann schon als Verstoß gegen die Netzneutralität an, wenn verschiedene Diensteklassen unterschiedlich behandelt werden. So darf es beispielsweise nicht sein, dass im Tarif Magenta L das StreamOn-Angebot Videoinhalte nicht einberechnet, wenn deren Auflösung auf ein SD-Format reduziert wird, während Audio-Inhalte nicht heruntergeregelt werden.
Der Bundesnetzagentur ist an dieser Stelle wohl auch nur bedingt ein Vorwurf zu machen. Denn die Behörde gibt im Wesentlichen die derzeitige rechtliche Grundlage wieder. Der Regulierungsstand zur Netzneutralität auf EU-Ebene trifft zwar einige wichtige Regelungen in dem Bereich, das Zero Rating wurde allerdings ausdrücklich ausgeklammert.
Grundsätzlich ist gegen ein solches Zero Rating nichts einzuwenden, erklärte die Bundesnetzagentur nun nach einer Prüfung des Angebotes. Nachbessern muss die Telekom aber im Detail. So sieht man es bei der Behörde dann schon als Verstoß gegen die Netzneutralität an, wenn verschiedene Diensteklassen unterschiedlich behandelt werden. So darf es beispielsweise nicht sein, dass im Tarif Magenta L das StreamOn-Angebot Videoinhalte nicht einberechnet, wenn deren Auflösung auf ein SD-Format reduziert wird, während Audio-Inhalte nicht heruntergeregelt werden.
EU-Regelung ist problematisch
Die aktuelle Ausgestaltung des Kleingedruckten ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur auch problematisch, wo es um den Auslandsaufenthalt der Nutzer geht. Hier kann es nicht sein, dass StreamOn national greift, im EU-Ausland aber nicht. Auch in diesem Punkt soll die Telekom nun nachbessern.Der Bundesnetzagentur ist an dieser Stelle wohl auch nur bedingt ein Vorwurf zu machen. Denn die Behörde gibt im Wesentlichen die derzeitige rechtliche Grundlage wieder. Der Regulierungsstand zur Netzneutralität auf EU-Ebene trifft zwar einige wichtige Regelungen in dem Bereich, das Zero Rating wurde allerdings ausdrücklich ausgeklammert.
Thema:
Kurs der T-Aktie
Videos zum Thema Telekom
- The Walking Dead: Dead City - Der Trailer zur dritten Staffel ist da
- Super Bowl 2026: Die Backstreet Boys singen für T-Mobile
- The Walking Dead: Daryl Dixon: Spanisches Zombie-Inferno in Staffel 3
- AVM Fritzbox 7590 AX: "Anschließen und lossurfen" getestet
- The Walking Dead: Dead City - Erster Teaser zu Staffel 2 veröffentlicht
Beliebte Downloads
Beiträge aus dem Forum
Beliebt im Preisvergleich
- WLAN-Router mit Modem:
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Drohnen-Alternative: Schlangenroboter prüfen Hochspannungsleitungen
- 110 Billiarden Kilometer: Forscher arbeiten an Karte von Pilzgeflechten
- Genialer 5G-Tarif ist zurück: Vodafone Unlimited-Flat für 14,99 Euro
- Zelda Ocarina of Time: Leak verrät neue Details zum Gameplay
- AMD trollt Apple und meint, dass das MacBook Neo beim Gaming versagt
- Doppelrumpfdesign: So soll Aerodynamik von Flugzeugen besser werden
- Erster bemannter Flugzeugflug mit Feststoffbatterien ist gelungen
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
dav2d: ein sehr schneller plattformübergreifender AV2 decoder
d-hubs - vor 2 Stunden -
Neues von Proxmox, dem Virtualisieurngsspezialisten
d-hubs - Heute 10:53 Uhr -
#FLOCK ´26: die Flock to Fedora Project Conference
d-hubs - Gestern 16:05 Uhr -
DigiKam: das Open-Source-Fotoverwaltungsprogramm
d-hubs - Vorgestern 13:22 Uhr -
Alpine-Linux: unter den schlanken Distris
d-hubs - Vorgestern 12:33 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen