Bossland-Chef ist Blizzards Urteil vom US-Gericht völlig egal
Die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Cheat-Hersteller Bossland wird für den Spielehersteller Blizzard dann doch nicht so einfach, wie ein aktuelles Gerichtsurteil vermuten ließ. Denn der unterlegene Prozessgegner will die Entscheidung des Gerichtes einfach ignorieren.
Laut dem gerade gefallenen Gerichtsbeschluss soll Bossland über 8,5 Millionen Dollar an Blizzard zahlen - wegen Lizenzverletzungen, als Schadensersatz für Urheberrechtsverstöße und für Prozesskosten. Gegenüber dem US-Magazin Vice zeigte sich Bossland-Chef Zwetan Letschew aber hinreichend gelassen. Er glaube nicht, dass das Urteil des US-Gerichtes in Deutschland durchgesetzt werden könne, erklärte er.
"Das ist auch der Grund, warum wir uns in dem Prozess nicht verteidigt haben", erklärte Letschew. Vor dem US-Gericht waren lediglich die Anwälte von Blizzard aufgetaucht und hatten so natürlich leichtes Spiel. Der einzige Kontakt zum Richter bestand demnach darin, ihn um ein Abweisen der Klage zu bitten, da Bossland sich ohnehin nicht im Geltungsbereich der US-Justiz befinde.
Die einzige klare Wirkung dürfte aktuell die Weisung haben, dass Bossland seine Produkte nicht in den USA verkaufen dürfe. Aber selbst das lässt den Bossland-Chef recht kalt. "Urteile gelten in der Jurisdiktion, in der sie durchgesetzt werden können. Würde man von mir verlangen, dem Urteil Folge zu leisten wenn Kim Jong-un verbietet, Honorbuddy (Bosslands World of Warcraft-Cheat) in Nordkorea zu verkaufen?", so Letschew. Ein Urteil aufgrund des US-Gesetzes DMCA sei für ihn in der EU daher von keiner nennenswerten Relevanz.
"Das ist auch der Grund, warum wir uns in dem Prozess nicht verteidigt haben", erklärte Letschew. Vor dem US-Gericht waren lediglich die Anwälte von Blizzard aufgetaucht und hatten so natürlich leichtes Spiel. Der einzige Kontakt zum Richter bestand demnach darin, ihn um ein Abweisen der Klage zu bitten, da Bossland sich ohnehin nicht im Geltungsbereich der US-Justiz befinde.
Strafgebühren gibt es in der EU gar nicht
Wie Letschew weiter ausführte, habe das Urteil für ihn deshalb keinen Wert, weil man sich in einer anderen Jurisdiktion aufhalte. Bei dem Geldbetrag, der von Bossland gefordert wird, handle es sich im Wesentlichen auch um so genannte "Punitive Damages", also eine im US-Recht existierende Form des Schadensersatzes, der gleichzeitig auch den Charakter einer Geldstrafe hat. Geldstrafen würden in der Europäischen Union aber nicht als Bestandteil von Zivilverfahren akzeptiert, hieß es.Die einzige klare Wirkung dürfte aktuell die Weisung haben, dass Bossland seine Produkte nicht in den USA verkaufen dürfe. Aber selbst das lässt den Bossland-Chef recht kalt. "Urteile gelten in der Jurisdiktion, in der sie durchgesetzt werden können. Würde man von mir verlangen, dem Urteil Folge zu leisten wenn Kim Jong-un verbietet, Honorbuddy (Bosslands World of Warcraft-Cheat) in Nordkorea zu verkaufen?", so Letschew. Ein Urteil aufgrund des US-Gesetzes DMCA sei für ihn in der EU daher von keiner nennenswerten Relevanz.
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
ZimaOS - eines der einsteigerfreundlichsten NAS vielleicht....
d-hubs - Heute 10:22 Uhr -
Mecklenburg-Vorpommern wagt es - setzt sich ab von Microsoft
d-hubs - Vorgestern 18:23 Uhr -
Ventoy: das Tool zur Erstellung eines bootfähigen USB-Sticks
d-hubs - 07.07. 16:46 Uhr -
Home Assistant 2026.7 ::
d-hubs - 06.07. 14:38 Uhr -
Tails - die Linux-Distribution, die konsequent auf Privatsphäre und An
d-hubs - 06.07. 13:49 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!




Alle Kommentare zu dieser News anzeigen