Google: Ermittler wollen Logs zu allen Usern hinter einer Suche
Die Rechtsabteilung Googles muss sich wohl mit einer der bisher merkwürdigsten gerichtlichen Verfügungen auseinandersetzen. Diese verpflichtet das Unternehmen, alle Daten zu Nutzern herauszugeben, die über Wochen hinweg bestimmte Suchanfragen eingegeben haben.
Hintergrund dessen sind Ermittlungen zu betrügerischen Überweisungen von einer US-Bank in Höhe von 28.500 Dollar. Ein Krimineller hatte sich Zugang zu dem Konto verschafft, indem er sich fälschlich als Inhaber ausgegeben hatte. Dafür schickte er der zuständigen Niederlassung einer kleineren Bank eine gefälschte Kopie eines Reisepasses zu, berichteten die Kollegen von Neowin.
Dem gefälschten Ausweis lagen diverse persönliche Daten zugrunde, die über den eigentlichen Kontoinhaber online recherchiert werden konnten. Und das genutzte Foto findet sich stets auf der ersten Seite der Google-Bildersuche wieder, wenn man in dieser nach dem fraglichen Namen sucht. Darüber will die Polizei nun an den Täter kommen.
Die Rechtsabteilung wird nun erst einmal prüfen, ob solch eine Verfügung überhaupt rechtmäßig ist. In dem konkreten Fall kann es durchaus sein, dass die Anfrage recht nachvollziehbar ist. Allerdings gilt hier letztlich natürlich der prinzipielle Grundsatz. Und es kann durchaus einiges dagegensprechen, dass Ermittler aufgrund eines Verdachtes die Daten aller Nutzer abgreifen, die sich für ein bestimmtes Thema interessierten. Das kann schnell in ziemliche Rundumschläge ausufern.
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Dem gefälschten Ausweis lagen diverse persönliche Daten zugrunde, die über den eigentlichen Kontoinhaber online recherchiert werden konnten. Und das genutzte Foto findet sich stets auf der ersten Seite der Google-Bildersuche wieder, wenn man in dieser nach dem fraglichen Namen sucht. Darüber will die Polizei nun an den Täter kommen.
Logs aus mehreren Wochen
Über das Gericht haben die Ermittler Google eine Verfügung zugestellt, wonach sie die Logs aller Suchanfragen haben wollen, bei denen Nutzer mit dem fraglichen Suchbegriff im Bilder-Bereich unterwegs waren. Und zwar gilt dies für alle entsprechenden Anfragen vom 1. Dezember 2016 bis zum 7. Januar 2017. Zumindest geht man also wohl davon aus, dass die Fälschung in diesem Zeitrahmen angefertigt wurde. Die Ermittler wollen nun alle Informationen haben, die Google über die jeweiligen User vorliegen.Die Rechtsabteilung wird nun erst einmal prüfen, ob solch eine Verfügung überhaupt rechtmäßig ist. In dem konkreten Fall kann es durchaus sein, dass die Anfrage recht nachvollziehbar ist. Allerdings gilt hier letztlich natürlich der prinzipielle Grundsatz. Und es kann durchaus einiges dagegensprechen, dass Ermittler aufgrund eines Verdachtes die Daten aller Nutzer abgreifen, die sich für ein bestimmtes Thema interessierten. Das kann schnell in ziemliche Rundumschläge ausufern.
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Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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