Gericht: Der Router-Zwang ist auch für Bestandskunden Geschichte

Seit dem letzten Jahr ist es gesetzlich geregelt, dass Nutzer frei wählen können, welchen Router sie an ihrem heimischen Internet-Anschluss betreiben. Verschiedene Provider versuchten allerdings, diese Freiheit nur Neukunden zu gewähren - doch das dürfen sie laut einem aktuellen Urteil nicht.
Das Landgericht Essen hat jetzt klargestellt, dass die Wahlfreiheit sehr wohl auch für Bestandskunden gilt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat damit in einem Prozess gegen den lokalen Anbieter Gelsen-Net erstritten, dass dieser die Zugangsdaten für den Internet-Anschluss seinen Kunden auch dann mitzuteilen hat, wenn diese ihre Verträge noch unter den alten Voraussetzungen abgeschlossen haben.

Die Zugangsanbieter haben durchaus ein gewisses Interesse daran, dass die Anwender nur die von ihnen bereitgestellten Router einsetzen. Denn dies sparte im Zweifelsfall Kosten beim Support, weil die Techniker von Außen auf die Geräte zugreifen konnten. Um den Einsatz eigener Geräte durch den User zu verhindern, wurden die Zugangsdaten zum Provider-Netz fest in den mitgelieferten Systemen abgespeichert und dem Kunden nicht mitgeteilt.


Dieser Router-Zwang wurde mit dem sogenannten Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) abgeschafft. Dieses stellt klar, dass das Netz des Providers ab der Anschlussdose in den Wohnungen aufhört und der Router nicht mehr dazugehört. Unklar war allerdings bislang, ob dies auch für ältere Verträge gilt, in denen noch anderslautende Klauseln enthalten sind.

Am Beispiel eines Bestandskunden von Gelsen-Net wurde das nun gerichtlich geklärt. Die Verbraucherzentrale hatte für diesen geklagt, nachdem der Provider die Herausgabe der Zugangsdaten auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes verweigerte. Im Eilverfahren hat das Gericht nun zu Gunsten des Kunden entschieden. Es ist aber noch möglich, dass weitere Instanzen angerufen werden.

Für den Einsatz eigener Router durch die Kunden gibt es durchaus wichtige Gründe. Meist werden von den Providern nämlich einfach Billig-Systeme bereitgestellt, die mit schwerwiegenden Sicherheitsproblemen daherkommen und nur dürftig mit Patches versorgt werden. In der Vergangenheit gab es daher immer wieder Probleme.

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