Freie Gerätewahl ab 1. August 2016:
Warten auf Ende vom Routerzwang
Zum 1. August 2016 fällt der so genannte Routerzwang. Nach dem langen Hin und Her ist nun auch die letzte Hürde vollzogen. Die Änderungen am Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (kurz FTEG) kommen nun etwas später als zunächst geplant, aber sie kommen.
Mit den Änderungen zum Gesetz "zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" hat sich die Politik schwergetan. Doch nun gibt es endlich den langersehnten Schlussstrich, das Gesetz tritt am 1. August 2016 in Kraft und beendet damit in Deutschland die Möglichkeit von Internetanbietern, ihren Kunden bestimmte Router zu ihren DSL-, Glasfaser- oder Kabel-Verträgen zwangsweise aufzubrummen. In Zukunft wird damit die Praxis umgangen, nach denen einige Provider ihren Internetzugang nur mit vorgegebenen Geräten zuließen.
Siehe auch: 2,8 Millionen Kunden betroffen: Sicherheitsleck bei Zwangsroutern
Die neue Regelung im FTEG wird so mit zur Liberalisierung des Endgerätemarktes beitragen, teilte der Pressedienst des Bundesrates mit. Vor genau einer Woche hatte Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz in der Neufassung unterzeichnet und so nun endlich die Änderungen auf den Weg gebracht. Die Änderungen sind gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, das Gesetz damit bestätigt.
Mehr dazu: Abschied vom Routerzwang durchgewinkt: Gesetz tritt 06/2016 in Kraft
Zwangsrouter als Sicherheitsproblem
Der Kunde wird nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder die freie Wahl haben, für welchen Router er sich entscheidet. Der Verbraucherschutz hatte dafür jahrelang gekämpft. Die Anbieter dürften ab August die Nutzung von Routern beliebiger Hersteller nicht mehr einschränken. Damit wird nun auch Knebelverträgen eine Absage erteilt, mit denen zahlreiche Internet-Anbieter über Laufzeitverträge ihren Kunden Gerätemieten aufbrummten, für Router, die sie eigentlich so selbst nie gewählt hätten und keine Chance hatten, sie gegen ein beliebiges Produkt - vielleicht auch mit besseren Sicherheitsmerkmalen - auszutauschen. Die Verpflichtung mit einem Vertrag eine solche Geräte-Miete mit abzuschließen gibt es künftig nicht mehr.Siehe auch: 2,8 Millionen Kunden betroffen: Sicherheitsleck bei Zwangsroutern
Die neue Regelung im FTEG wird so mit zur Liberalisierung des Endgerätemarktes beitragen, teilte der Pressedienst des Bundesrates mit. Vor genau einer Woche hatte Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz in der Neufassung unterzeichnet und so nun endlich die Änderungen auf den Weg gebracht. Die Änderungen sind gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, das Gesetz damit bestätigt.
Mehr dazu: Abschied vom Routerzwang durchgewinkt: Gesetz tritt 06/2016 in Kraft
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Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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