Ende des Routerzwangs: Unitymedia nimmt nicht alle Kunden mit
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia gewährt die neue Wahlfreiheit beim Einsatz eines eigenen Routers nicht für alle seine Kunden. Darauf hat das Unternehmen jetzt explizit hingewiesen. Wer seit mehreren Jahren in seinem alten Vertrag festhängt, muss weiterhin ein zur Verfügung gestelltes Gerät verwenden.
Lange hatten sich Nutzer darüber geärgert, dass ihnen verschiedene Provider die Zugangsdaten zu ihren Modems und Routern nicht mehr mitteilen und sie daher nur die Systeme verwenden können, die vom Zugangsanbieter bereitgestellt wurden. Wer Wert auf mehr Sicherheit und zusätzliche Funktionen legte, war daher schlecht beraten.
Eine neue gesetzliche Regelung, die am 1. August in Kraft tritt, ändert die Situation aber. Hier werden die Provider verpflichtet, dem Kunden auch die Zugangsdaten mitzuteilen, damit diese bei Bedarf einen eigenen Router verwenden können. Das gilt allerdings laut dem Gesetz erst einmal nur beim Abschluss neuer Verträge - oder im Falle einer Vertragsverlängerung.
Ausgeschlossen sind allerdings Kunden, die noch mit einem Tarif ausgestattet sind, der vor dem Jahr 2013 gebucht wurde. Diese kommen nur in den Genuss der neuen Freiheit, wenn sie beim nächsten Ablaufen der Laufzeit in einen aktuelleren Tarif wechseln.
2,8 Millionen Kunden betroffen: Sicherheitsleck bei Zwangsroutern
"Die Einführung der Routerfreiheit erfordert zur Umsetzung eine umfangreiche Anpassung der IT-Systeme für die einzelnen Tarife. Für die ganze Breite des historischen Tarif-Portfolios ist das nicht zu leisten", lautet die Begründung hierfür. Für jene mit Wahlrecht will das Unternehmen rechtzeitig die Spezifikationen für den Kabelzugang und eine Liste kompatibler Geräte veröffentlichen.
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Eine neue gesetzliche Regelung, die am 1. August in Kraft tritt, ändert die Situation aber. Hier werden die Provider verpflichtet, dem Kunden auch die Zugangsdaten mitzuteilen, damit diese bei Bedarf einen eigenen Router verwenden können. Das gilt allerdings laut dem Gesetz erst einmal nur beim Abschluss neuer Verträge - oder im Falle einer Vertragsverlängerung.
Technischer Aufwand angeblich zu groß
Wie Unitymedia nun mitteilte, nimmt man seitens des Kabelproviders aber zumindest einen Teil der Bestandskunden direkt ab dem 1. August mit. Wenn diese ein eigenes Gerät besitzen, das mit den Spezifikationen des Netzes übereinstimmt, kann es dann verwendet werden. Im Zweifelsfall müssen die Login-Daten aber wohl erfragt werden.Ausgeschlossen sind allerdings Kunden, die noch mit einem Tarif ausgestattet sind, der vor dem Jahr 2013 gebucht wurde. Diese kommen nur in den Genuss der neuen Freiheit, wenn sie beim nächsten Ablaufen der Laufzeit in einen aktuelleren Tarif wechseln.
2,8 Millionen Kunden betroffen: Sicherheitsleck bei Zwangsroutern
"Die Einführung der Routerfreiheit erfordert zur Umsetzung eine umfangreiche Anpassung der IT-Systeme für die einzelnen Tarife. Für die ganze Breite des historischen Tarif-Portfolios ist das nicht zu leisten", lautet die Begründung hierfür. Für jene mit Wahlrecht will das Unternehmen rechtzeitig die Spezifikationen für den Kabelzugang und eine Liste kompatibler Geräte veröffentlichen.
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