Webcam-Girl-Urteil: Auf der Alm, da gibt's koa Sünd - zu Hause schon
Einem in der Erotik-Branche tätigen "Webcam-Girl" mit dem Pseudonym Natalie Hot aus dem bayrischen Ampfing wurde die Arbeit zu Hause untersagt. Das Münchner Verwaltungsgericht gab der Beschwerde von Nachbarn Recht, diese hatten sich u. a. über den Lärm, den die 24-Jährige während ihrer Tätigkeit versursacht, beschwert.
Eine 24-jährige Erotik-Darstellerin darf nach einer Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts kein "Home-Office" mehr betreiben. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass ihre offenbar lautstarke Tätigkeit nicht im Einklang mit dem Baurecht stehe. Die Live-Streams, für die Natalie Hot zu Hause vor der Kamera steht, entstünden demnach in einem Gebiet, in dem ausschließlich eine Wohnnutzung vorgesehen ist, wie der Bayerische Rundfunk berichtet.
Der BR zitiert die Urteilsbegründung, in der es heißt, "dass die Tätigkeit in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang stattfindet und dem am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit, dient".
Die aktuelle Entscheidung stellt die mittlerweile zweite Instanz in diesem Fall dar, denn zuvor hatte das Landratsamt Mühldorf gegen die Erotik-Aktrice geurteilt. Das Amt hatte Natalie Hot verboten, zu Hause beruflich die Hüllen fallen zu lassen, bei Missachtung drohte ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro.
Der Ehemann und Manager von Natalie Hot hat auf andere Gewerbe in der Nachbarschaft verwiesen, darunter ein Vermessungsbüro und ein Grafikbüro. Das Argument ließ das Verwaltungsgericht aber nicht zu und meinte, dass diese Tätigkeiten nicht mit jener von Frau Hot vergleichbar seien.
Der BR zitiert die Urteilsbegründung, in der es heißt, "dass die Tätigkeit in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang stattfindet und dem am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit, dient".
Die aktuelle Entscheidung stellt die mittlerweile zweite Instanz in diesem Fall dar, denn zuvor hatte das Landratsamt Mühldorf gegen die Erotik-Aktrice geurteilt. Das Amt hatte Natalie Hot verboten, zu Hause beruflich die Hüllen fallen zu lassen, bei Missachtung drohte ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro.
"Hohes Verkehrsaufkommen"
Das Mühldorfer Amt hatte auch die Beschwerden der Nachbarn berücksichtigt, einige hatten "Lärmentwicklung" und "hohes Verkehrsaufkommen" beklagt. Letzteres ist durchaus doppeldeutig zu sehen, denn zwar störten sich die Nachbarn offiziell an den vorfahrenden Fahrzeugen, diese hatten aber wohl den Hintergrund einschlägiger Filmaufnahmen.Der Ehemann und Manager von Natalie Hot hat auf andere Gewerbe in der Nachbarschaft verwiesen, darunter ein Vermessungsbüro und ein Grafikbüro. Das Argument ließ das Verwaltungsgericht aber nicht zu und meinte, dass diese Tätigkeiten nicht mit jener von Frau Hot vergleichbar seien.
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