eBay löscht nun Schmuddel-Fotos in Erotik-Rubrik
Beim Online-Auktionshaus eBay will man zukünftig stärker gegen Angebote vorgehen, die aus der "Akt & Erotik"-Abteilung im Kunst-Bereich einen billigen Sexshop mit teils illegalen Abbildungen machen.
Wie die 'Süddeutsche Zeitung' berichtet, hatte das Unternehmen auf seiner deutschen Plattform gerade eine umfassende manuelle Prüfung der Angebote durchgeführt. Statt Akt- und Erotik-Fotografien mit einem gewissen künstlerischen Wert wurden hier zahlreiche einfache Nacktfotos entdeckt. Außerdem gab es zu Schleuderpreisen auch Aufnahmen von Minderjährigen - allerdings keine Kinderpornographie, sondern in der Regel so genannte Posenbilder, bei denen Kinder in unnatürlichen, sexuell betonten Haltungen abgelichtet werden.
Von 13.000 Angeboten seien dem Bericht zufolge nach der Löschaktion noch rund 3.500 online geblieben. Einige Offerten hatten Nutzer auch schon an die Organisation Jugendschutz.net gemeldet. In zwei Fällen seien hier letztlich auch Verstöße gegen Straf- oder Jugendschutzgesetze zu verzeichnen gewesen.
eBay will es den Anbietern jetzt schwerer machen, sich mit entsprechenden Bildern auf der Auktions-Plattform breitzumachen. Dafür werden für den Erotik-Bereich nun Mindestpreise eingeführt. Unter 5 Euro Startgebot ist hier bald nichts mehr zu machen. Man hofft, dass diese Preishürde die Versender der meist sehr billigen Schmuddelbildchen mit einer gewissen Effizienz draußen hält. Bei privaten Anbietern soll sogar eine Marke von 10 Euro dafür sorgen, dass wirklich nur künstlerisch wertvolle Erotik auf die Plattform gelangt.
Zuletzt hatte eBay Deutschland sich um den ganzen Bereich zu wenig gekümmert und in einigen Fällen nachlässig agiert. So wurde beispielsweise kritisiert, dass ein gemeldetes Posenbild über Wochen nicht von der Plattform entfernt wurde. Die Begründung: Die Auktion sei schon abgelaufen gewesen und das Bild über die Suchmaschine nicht mehr auffindbar - daher habe man wohl keinen Anlass gesehen, aktiv zu werden. Wer immer die ID der Auktion kannte, konnte das Foto aber weiterhin abrufen - ein Fall, der durchaus auch strafrechtlich relevant sein kann.
Im Grunde verstoßen entsprechende Angebote ohnehin gegen die Geschäftsbedingungen der Plattform. Rein rechtlich ist eBay allerdings nicht genötigt, selbst ständig auf die Suche nach entsprechenden Offerten zu gehen. Erst bei Kenntnisnahme, also wenn ein anderer Nutzer eine Auktion meldet, muss das Unternehmen tätig werden.
Von 13.000 Angeboten seien dem Bericht zufolge nach der Löschaktion noch rund 3.500 online geblieben. Einige Offerten hatten Nutzer auch schon an die Organisation Jugendschutz.net gemeldet. In zwei Fällen seien hier letztlich auch Verstöße gegen Straf- oder Jugendschutzgesetze zu verzeichnen gewesen.
eBay will es den Anbietern jetzt schwerer machen, sich mit entsprechenden Bildern auf der Auktions-Plattform breitzumachen. Dafür werden für den Erotik-Bereich nun Mindestpreise eingeführt. Unter 5 Euro Startgebot ist hier bald nichts mehr zu machen. Man hofft, dass diese Preishürde die Versender der meist sehr billigen Schmuddelbildchen mit einer gewissen Effizienz draußen hält. Bei privaten Anbietern soll sogar eine Marke von 10 Euro dafür sorgen, dass wirklich nur künstlerisch wertvolle Erotik auf die Plattform gelangt.
Zuletzt hatte eBay Deutschland sich um den ganzen Bereich zu wenig gekümmert und in einigen Fällen nachlässig agiert. So wurde beispielsweise kritisiert, dass ein gemeldetes Posenbild über Wochen nicht von der Plattform entfernt wurde. Die Begründung: Die Auktion sei schon abgelaufen gewesen und das Bild über die Suchmaschine nicht mehr auffindbar - daher habe man wohl keinen Anlass gesehen, aktiv zu werden. Wer immer die ID der Auktion kannte, konnte das Foto aber weiterhin abrufen - ein Fall, der durchaus auch strafrechtlich relevant sein kann.
Im Grunde verstoßen entsprechende Angebote ohnehin gegen die Geschäftsbedingungen der Plattform. Rein rechtlich ist eBay allerdings nicht genötigt, selbst ständig auf die Suche nach entsprechenden Offerten zu gehen. Erst bei Kenntnisnahme, also wenn ein anderer Nutzer eine Auktion meldet, muss das Unternehmen tätig werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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