EU hat neue Auflagen für Android beschlossen, hohe Strafe droht
2013 hatte eine Beschwerde der Lobbygruppe "FairSearch" eine Untersuchung der EU-Kommission gegen die Praktiken von Google eingeleitet. Nun soll sich die Kommission in einem 150-seitigen Dokument für neue Maßnahmen gegen die Verzerrung des Wettbewerbs ausgesprochen haben.
Dazu gehört auch, dass es Google beziehungsweise dessen Mutterkonzern Alphabet in Zukunft gegen Strafandrohung untersagt werden soll, bestimmte Deals mit Android-Partnern abzuschließen. So soll Google es bisher seinen Smartphone-Partnern mit Geld oder Rabatten schmackhaft gemacht machen, die Google-Such-App und andere konzerneigene Apps vorinstalliert mit auszuliefern. Solche Vereinbarungen dürften für Geräte in Europa bald hinfällig werden, heißt es nun in einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters.
Seit 2011 gäbe es entsprechende Verträge zwischen Google und den Smartphone-Herstellern sowie einigen Providern in Europa. Damals hat Google begonnen seine Partner zu entlohnen, wenn sie verschiedene Apps vorinstalliert dem Kunden ausliefern.
Wie nun Google die neue Auflage in der Praxis umsetzen wird, ist noch nicht bekannt.
Historisch: Android-Chrome-OS-Verschmelzung soll kurz bevorstehen
Es wird noch diskutiert
Wie hoch die Strafe bei Missachtung der neuen Regelung ausfallen soll ist noch nicht bekannt. Auch hat man noch keinen Termin für das Inkrafttreten offiziell gemacht, das Dokument befindet sich laut Reuters noch in der Abstimmung.Seit 2011 gäbe es entsprechende Verträge zwischen Google und den Smartphone-Herstellern sowie einigen Providern in Europa. Damals hat Google begonnen seine Partner zu entlohnen, wenn sie verschiedene Apps vorinstalliert dem Kunden ausliefern.
Marktmacht
Es geht dabei im Grunde um die Ausnutzung der Marktmacht, die Google zum einen als Android-Entwickler hat und zum anderen um den Einfluss als Marktführer bei den Suchmaschinen in Europa. Seit Jahren wird dabei wegen Kartellrechts-Verstößen gegen Google ermittelt. Einige Strafen wurden bereits ausgesprochen, einige Praktiken verboten. Es traf dabei natürlich nicht nur Google - ein prominentes Beispiel war Microsoft mit der Auflage, auch andere Browser neben dem Internet Explorer bei der Systemeinrichtung anzubieten.Hintergrund
Unabhängige Untersuchungen hatten gezeigt, dass viele Nutzer einfach die vorinstallierten Komponenten nutzen, ohne sich Gedanken um andere Alternativen zu machen, oder ihnen das Wissen fehlte, wie sie statt dem "Standard" auf andere Lösungen umschwenken können. Kartellrechtlich greift da die EU-Kommission ein und untersagt im Vorfeld solche voreingestellten Bundles.Wie nun Google die neue Auflage in der Praxis umsetzen wird, ist noch nicht bekannt.
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