Amazon-Prime-Hammerurteil:
BGH kippt Preiserhöhung von 2022
Wie erhalten Abonnenten von Amazon Prime ihr zu viel gezahltes Geld zurück? Der Bundesgerichtshof hat die Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 gekippt. Rund 145.000 Menschen bündeln ihre Forderungen nun bereits in einer Sammelklage. So geht es weiter.
Amazon hatte die Beiträge im September 2022 ohne ausdrückliche Zustimmung der Mitglieder erhöht. Für Kunden sei nicht ausreichend erkennbar gewesen, welche Rechte sie bei einer Beitragsanpassung haben. Mit dem Urteil vom Donnerstag (Az. III ZR 205/25) endet ein langer Rechtsstreit.
Der Jahrespreis stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro, der Monatspreis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Auch Prime Student wurde teurer. Amazon begründete die Erhöhung damals mit inflationsbedingten Kostensteigerungen.
Bereits gezahlte Aufschläge erstattet Amazon nicht automatisch. Betroffene können zu viel gezahltes Geld individuell zurückfordern. Dabei gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Höhe des Anspruchs hängt nach Angaben der Verbraucherzentrale unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wird. Amazon erklärte, mit dem Urteil zur Umsetzung der Preiserhöhung nicht einverstanden zu sein.
Seid ihr von der Preiserhöhung betroffen und fordert ihr euer Geld zurück? Teilt eure Meinung und Pläne gerne mit uns in den Kommentaren!
Siehe auch:
- Der Bundesgerichtshof erklärte Klauseln zu Prime-Preiserhöhungen für ungültig
- Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Konzern
- Altkunden von vor Mitte September 2022 zahlen vorübergehend alte Tarife
- Eine Erstattung der gezahlten Aufschläge erfolgt nicht automatisch durch Amazon
- Kunden können Beträge innerhalb einer dreijährigen Frist selbst einfordern
- Rund 145.000 Menschen schlossen sich einer Sammelklage in Hamm bereits an
BGH kippt Prime-Preiserhöhung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klauseln zur Erhöhung der Amazon-Prime-Beiträge für unwirksam erklärt. Die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien intransparent und benachteiligten Abonnenten unangemessen.Amazon hatte die Beiträge im September 2022 ohne ausdrückliche Zustimmung der Mitglieder erhöht. Für Kunden sei nicht ausreichend erkennbar gewesen, welche Rechte sie bei einer Beitragsanpassung haben. Mit dem Urteil vom Donnerstag (Az. III ZR 205/25) endet ein langer Rechtsstreit.
Der Jahrespreis stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro, der Monatspreis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Auch Prime Student wurde teurer. Amazon begründete die Erhöhung damals mit inflationsbedingten Kostensteigerungen.
Altkunden zahlen wieder weniger
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Preiserhöhung geklagt und bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Düsseldorf recht bekommen. Nach dem BGH-Urteil kündigte eine Amazon-Sprecherin an, die Beiträge für Mitglieder vorübergehend zu senken, deren Abonnement vor dem 15. September 2022 begann und seitdem unverändert besteht. Für sie gelten vorerst wieder die früheren Preise. Amazon will die Betroffenen vor dem nächsten Zahlungstermin informieren.Bereits gezahlte Aufschläge erstattet Amazon nicht automatisch. Betroffene können zu viel gezahltes Geld individuell zurückfordern. Dabei gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Höhe des Anspruchs hängt nach Angaben der Verbraucherzentrale unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wird. Amazon erklärte, mit dem Urteil zur Umsetzung der Preiserhöhung nicht einverstanden zu sein.
Sammelklage bündelt Forderungen
Die Verbraucherzentrale führt zudem eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm. Rund 145.000 Menschen haben sich bereits in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eingetragen. Die Anmeldung ist kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko möglich. Sie bleibt bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung offen.Seid ihr von der Preiserhöhung betroffen und fordert ihr euer Geld zurück? Teilt eure Meinung und Pläne gerne mit uns in den Kommentaren!
Welche Kunden zahlen wieder weniger?
Profitieren können sogenannte Altkunden. Laut Amazon wird der Preis für Abonnenten vorübergehend angepasst, deren Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem unverändert besteht.
Für diese Nutzer gelten vorerst wieder die alten Tarife. Das bedeutet: 69 Euro statt 89,90 Euro bei jährlicher Zahlung oder 7,99 Euro statt 8,99 Euro im Monat. Amazon will Betroffene vor dem nächsten Zahlungstermin informieren.
Für diese Nutzer gelten vorerst wieder die alten Tarife. Das bedeutet: 69 Euro statt 89,90 Euro bei jährlicher Zahlung oder 7,99 Euro statt 8,99 Euro im Monat. Amazon will Betroffene vor dem nächsten Zahlungstermin informieren.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Amazon erstattet die zu viel gezahlten Beiträge der letzten Jahre nicht automatisch. Sie können die Rückzahlung der Preisdifferenz entweder selbst aktiv einfordern und dabei Ihre individuellen Ansprüche geltend machen.
Alternativ können Sie sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen. Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und birgt kein eigenes Prozessrisiko.
Alternativ können Sie sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen. Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und birgt kein eigenes Prozessrisiko.
Wie viel Geld kann ich zurückfordern?
Der genaue Erstattungsanspruch ist individuell. Laut der Verbraucherzentrale hängt die Summe unter anderem davon ab, welches Prime-Modell Sie nutzen und wie lange Sie den erhöhten Beitrag bereits bezahlt haben.
Bei einem Standard-Jahresabo geht es um eine Differenz von 20,90 Euro pro Jahr. Beachten Sie dabei die Verjährungsfrist: Betroffene können laut der Verbraucherzentrale NRW Forderungen für die vergangenen drei Jahre geltend machen.
Bei einem Standard-Jahresabo geht es um eine Differenz von 20,90 Euro pro Jahr. Beachten Sie dabei die Verjährungsfrist: Betroffene können laut der Verbraucherzentrale NRW Forderungen für die vergangenen drei Jahre geltend machen.
Bis wann ist eine Anmeldung möglich?
Das Klageregister des Bundesamts für Justiz ist weiterhin geöffnet. Bereits rund 145.000 Menschen haben sich dort eingetragen, um ihre Ansprüche aus der unwirksamen Preiserhöhung rechtssicher festzuhalten.
Die Anmeldung ist noch bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen I-13 VKl 1/25) möglich. Informationen und das Formular stellt das Bundesamt für Justiz online bereit.
Die Anmeldung ist noch bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen I-13 VKl 1/25) möglich. Informationen und das Formular stellt das Bundesamt für Justiz online bereit.
Sind auch andere Dienste betroffen?
Das aktuelle BGH-Urteil bezieht sich explizit auf die Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon. Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein VSV sieht darin jedoch eine Signalwirkung für andere Dauerschuldverhältnisse.
Der Verein geht auch gegen Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow vor. Letztlich bleiben aber immer die konkreten Vertragsklauseln des einzelnen Anbieters entscheidend.
Der Verein geht auch gegen Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow vor. Letztlich bleiben aber immer die konkreten Vertragsklauseln des einzelnen Anbieters entscheidend.
Thema:
Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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