Springer: Verfügung gegen AdBlock Plus aufgrund Art. 5 Grundgesetz
In der Auseinandersetzung mit dem Werbeblocker AdBlock Plus hat der Axel Springer-Verlag jetzt eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen Eyeo erwirkt. Denn dessen Produkt habe nicht nur Werbung, sondern auch redaktionelle Inhalte vor dem Nutzer verborgen.
Wie das Handelsblatt berichtete, gehe es dabei um mehrere Fälle, bei denen das Filter-Plugin auf der Webseite der Computer Bild Content verborgen habe. Dabei geht es beispielsweise um eingebettete Tweets, die man als wichtigen Bestandteil eines Artikels ansieht, sowie um einen kompletten Live-Ticker, in dem die Keynote zum Start der Apple-Entwicklerkonferenz WWDC dokumentiert wurde.
Das Gericht folgte dem Antrag, nachdem die Anwälte des Verlages argumentierten, dass man sich bei Eyeo durchaus dessen bewusst ist, dass es zu einem solchen Overblocking kommen kann, wenn die Filterlisten, die aus externen Quellen stammen, ungeprüft übernommen werden. Damit nehme man schlicht eine Verletzung der Pressefreiheit hin, die durch den 5. Artikel des Grundgesetzes als sehr hohes Gut geschützt wird.
Dem Unternehmen sei auch kein Fall bekannt, in dem ein Overblocking-Fall ein Produkt des Axel Springer-Verlages getroffen habe. Der Verlag ist nicht allein mit entsprechenden Vorwürfen. Auch Facebook führte an, dass auf seiner Plattform normale Inhalte von Nutzern ausgeblendet würden - allerdings erst, nachdem Eyeo auf Maßnahmen reagierte, mit denen Facebook Anzeigen an der Filter-Software vorbeischleuste.
Auch auf WinFuture.de haben wir Erfahrungen mit Overblocking gemacht. Zwar traf das nicht direkt die Nachrichtenartikel oder ähnlichen Content, aber durchaus automatisiert erstellte Weiterverweise auf redaktionelle Angebote.
Das Gericht folgte dem Antrag, nachdem die Anwälte des Verlages argumentierten, dass man sich bei Eyeo durchaus dessen bewusst ist, dass es zu einem solchen Overblocking kommen kann, wenn die Filterlisten, die aus externen Quellen stammen, ungeprüft übernommen werden. Damit nehme man schlicht eine Verletzung der Pressefreiheit hin, die durch den 5. Artikel des Grundgesetzes als sehr hohes Gut geschützt wird.
"Nicht unsere Filterlisten - nicht unser Problem"
Bei Eyeo soll man sich dem Bericht zufolge aktuell mit der Ausarbeitung eines Widerspruchs gegen die Verfügung beschäftigen. Darin wolle man sich auf die Position zurückziehen, dass man selbst nur eine Open Source-Software anbiete, die von anderen Teilen der Community mit Filterlisten versorgt werde - und für die darin enthaltenen Sperrbefehle könne man nicht verantwortlich gemacht werden. Sollte es hier tatsächlich in Ausnahmefällen zu Problemen kommen, reagiere man außerdem sehr schnell mit eigenen Korrekturen.Dem Unternehmen sei auch kein Fall bekannt, in dem ein Overblocking-Fall ein Produkt des Axel Springer-Verlages getroffen habe. Der Verlag ist nicht allein mit entsprechenden Vorwürfen. Auch Facebook führte an, dass auf seiner Plattform normale Inhalte von Nutzern ausgeblendet würden - allerdings erst, nachdem Eyeo auf Maßnahmen reagierte, mit denen Facebook Anzeigen an der Filter-Software vorbeischleuste.
Auch auf WinFuture.de haben wir Erfahrungen mit Overblocking gemacht. Zwar traf das nicht direkt die Nachrichtenartikel oder ähnlichen Content, aber durchaus automatisiert erstellte Weiterverweise auf redaktionelle Angebote.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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