Alle Nutzer von Bitcoin & Co. sollen in zentraler Datenbank landen
Die anonyme Verwendung verschiedener Online-Währungen wie Bitcoin soll in Europa demnächst vorbei sein. Das geht aus den geplanten Änderungen der EU-Kommission für die Anti-Geldwäsche-Direktive (AMLD) hervor. Die Nutzer solcher Währungs-Äquivalente will man in einer Datenbank erfassen.
Die Überarbeitung der Direktive ist Bestandteil eines Aktionsplanes, der als Reaktion auf die Terroranschläge in Paris im November letzten Jahres aufgestellt wurde. Eine der Änderungen ist die Aufnahme des Begriffes "virtuelle Währungen" in das Papier. Dies betrifft Bitcoin als bekannteste Variante, aber auch eine ganze Reihe anderer Systeme.
Das Ziel besteht darin, den Behörden eine Möglichkeit zu schaffen, die Geldströme in diesen Online-Systemen ebenso überwachen zu können, wie es bei herkömmlichen Transaktionen über Banken der Fall ist. Dafür sollen im Grunde die Adressen der verschiedenen Wallets, in denen die Guthaben und andere Informationen gespeichert sind, in einer zentralen Datenbank erfasst und um Daten zu den jeweiligen Nutzern ergänzt werden.
Hintergrund dessen sind Bestrebungen, Geldflüsse auf allen Ebenen kontrollieren zu können. Begründet wird dies damit, Möglichkeiten zu haben, die Finanzierung von Terror-Gruppen und der organisierten Kriminalität unterbinden zu wollen. Bei herkömmlichen Währungen stehen insbesondere grenzübergreifende Transaktionen schon länger unter der Kontrolle der Behörden. Infografik: Bitcoin, im Vergleich ein kleiner Fisch
Das Ziel besteht darin, den Behörden eine Möglichkeit zu schaffen, die Geldströme in diesen Online-Systemen ebenso überwachen zu können, wie es bei herkömmlichen Transaktionen über Banken der Fall ist. Dafür sollen im Grunde die Adressen der verschiedenen Wallets, in denen die Guthaben und andere Informationen gespeichert sind, in einer zentralen Datenbank erfasst und um Daten zu den jeweiligen Nutzern ergänzt werden.
Woher kommen die Daten?
Die Erstellung der Datenbank soll im Wesentlichen durch die Finanzbehörden der Mitgliedsstaaten erfolgen. Wie diese allerdings an Informationen darüber kommen sollen, welche Wallet-Adresse zu welcher konkreten Person gehört, geht aus dem Entwurf nicht hervor. Es soll aber auf jeden Fall eine Möglichkeit geben, über die sich Anwender - sozusagen als Zeichen guten Willens - freiwillig registrieren lassen können.Hintergrund dessen sind Bestrebungen, Geldflüsse auf allen Ebenen kontrollieren zu können. Begründet wird dies damit, Möglichkeiten zu haben, die Finanzierung von Terror-Gruppen und der organisierten Kriminalität unterbinden zu wollen. Bei herkömmlichen Währungen stehen insbesondere grenzübergreifende Transaktionen schon länger unter der Kontrolle der Behörden. Infografik: Bitcoin, im Vergleich ein kleiner Fisch
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Christian Kahle
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