Negative Kreditwürdigkeit wegen Wohnorts:
Kritik an EU-Datenschutz

Verbraucherschützer warnen mit deutlichen Worten vor neuen EU-Datenschutz-Standards, die sich auf die Bonitätsprüfungen von Kunden auswirken. Es sei zu befürchten, dass die EU-Regelungen eine Einstufung der Kreditwürdigkeit anhand der Adresse möglich machen.

Kein Kredit wegen falschem Wohnort

Erst Mitte letzten Monats hatten wir unter der Überschrift "Höhere Strafen, mehr Kundenrechte: EU-Datenschutzreform kommt 2018" darüber berichtet, dass laut einem Beschluss des Europaparlaments ab Frühjahr 2018 ein runderneuertes Datenschutzpaket für alle Mitgliedsstaaten gelten soll. Der Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) betont jetzt, dass Anpassung der Datenschutzstandards für deutsche Kunden negative Auswirkungen haben könnte.

Konkret erwarten die Verbraucherschützer, dass es bei den Bonitätsprüfungen von Kunden durch die neuen Regelungen zu Verschlechterung kommen kann. Wie das Handelsblatt in seinem Bericht schreibt, befürchtet der vzbv durch die EU-Neuregelung einen abnehmenden Datenschutz beim Scoring, also bei dem Prozess, wo automatisiert eine Bewertung der Kreditwürdigkeit vorgenommen wird.

"Für das Scoring gelten in Deutschland sehr detaillierte Vorgaben, die für Rechtssicherheit sorgen. Davon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Unternehmen. Das Schutzniveau dürfen wir keinesfalls aufs Spiel setzen", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv in der offiziellen Mitteilung. "Die Bundesregierung muss ihr Versprechen, dass unser Datenschutzniveau erhalten bleibt, ernst nehmen und aktiv werden. Die Zeit drängt angesichts der Bundestagswahl 2017", führt Müller seine Kritik weiter aus.

Schlechtes Scoring bei falschem Wohnort

Laut den Verbraucherschützern machen es die neuen EU-Datenschutz-Standards möglich, dass eine Einordnung von Kunden alleine anhand der Anschrift vorgenommen wird, sich der Wohnort also auf die Kreditwürdigkeit auswirken kann. Darüber hinaus sollen Kunden auf Basis von Forderungen bewertet werden können, die diese bestritten haben. Beide Szenarien sind nach aktuellem deutschen Recht explizit verboten. "Der vzbv fordert Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesverbraucherminister Heiko Maas auf, das Schutzniveau zu sichern", so der Bundesverband der Verbraucherzentralen in seiner Mitteilung.

Download W10Privacy - Mehr Datenschutz für Windows 10 Mehr dazu: Weichen für europaweite Datenschutzreform sind gestellt


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