Gesundheits-Apps & Wearables:
Datenschutzbeauftragte warnen
Bei der 91. Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder wurden die Hersteller von Wearables und Gesundheits-Apps scharf kritisiert. Ein effektiver Schutz der Persönlichkeitsrechte der Nutzer sei aktuell nicht gegeben. Jetzt sei der Gesetzgeber gefragt.
"Zahlreiche Wearables und Gesundheits-Apps geben die aufgezeichneten Daten an andere Personen oder Stellen weiter, ohne dass die betroffenen Personen hiervon wissen oder dazu eine bewusste Entscheidung treffen", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Auch "Bedienungsfehler oder unzureichende technische Funktionalitäten" könnten demnach leicht dazu führen, das Gesundheitsinformationen ungewollt weitergegeben werden.
Damit aber noch nicht genug: Wie die Experten weiter beschreiben, würden einige Anbieter ihre Produkte mit erheblichen Sicherheitsdefiziten ausliefern, die es Unbefugten möglich machen, auf die sensiblen Daten unbemerkt Zugriff zu erhalten. Zu guter Letzt müsse man auch in Betracht ziehen, dass "Einzelne aufgrund massiver gesellschaftlicher, sozialer oder ökonomischer Zwänge nicht frei über die Nutzung derartiger Technologien entscheiden können."
Zu guter Letzt fordert die Datenschutzkonferenz in dem Papier auch den Gesetzgeber auf, dringend aktiv zu werden. Dieser müsse dafür sorgen, dass eine Verpflichtung zur erhöhten Transparenz für Wearable und Gesundheits-App-Anbieter im Gesetz verankert wird. Darüber hinaus sei zu prüfen, ob materielle Vorteile von der Einwilligung in die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten abhängig gemacht werden dürfen.
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Kritik an allen Ecken
Laut einer repräsentativen Umfrage sind bereits bei knapp einem Drittel der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren Fitness-Tracker in Form von Apps oder Wearables im Einsatz, die Gesundheitswerten und persönlichen Verhaltensweisen aufzeichnen. Wie jetzt die Teilnehmer der Datenschutzkonferenz in ihrem am Donnerstag gefassten Beschluss (PDF) mitteilen, sieht man für Nutzer, die auswertungsfähige Körperdaten sammeln und dokumentieren, deutliche Risiken für das Persönlichkeitsrecht. Infografik: AV-Test: Sicherheit von Fitness-Armbändern
"Zahlreiche Wearables und Gesundheits-Apps geben die aufgezeichneten Daten an andere Personen oder Stellen weiter, ohne dass die betroffenen Personen hiervon wissen oder dazu eine bewusste Entscheidung treffen", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Auch "Bedienungsfehler oder unzureichende technische Funktionalitäten" könnten demnach leicht dazu führen, das Gesundheitsinformationen ungewollt weitergegeben werden.
Damit aber noch nicht genug: Wie die Experten weiter beschreiben, würden einige Anbieter ihre Produkte mit erheblichen Sicherheitsdefiziten ausliefern, die es Unbefugten möglich machen, auf die sensiblen Daten unbemerkt Zugriff zu erhalten. Zu guter Letzt müsse man auch in Betracht ziehen, dass "Einzelne aufgrund massiver gesellschaftlicher, sozialer oder ökonomischer Zwänge nicht frei über die Nutzung derartiger Technologien entscheiden können."
Gesetzgeber muss handeln
Unter der Überschrift "Privacy by Design and Default" fordern die Datenschutzbehörden Hersteller von Wearables und Gesundheits-Apps dazu auf, es Nutzern technisch möglich zu machen, die Weitergabe von Gesundheits- und Verhaltensdaten an Dritte grundsätzlich zu unterbinden. Datenschutz beginne bei den Voreinstellungen, allerdings sei es auch wichtig, dass Datenflüsse an Dritte für Nutzer immer "auf einen Blick erkennbar" sind.Zu guter Letzt fordert die Datenschutzkonferenz in dem Papier auch den Gesetzgeber auf, dringend aktiv zu werden. Dieser müsse dafür sorgen, dass eine Verpflichtung zur erhöhten Transparenz für Wearable und Gesundheits-App-Anbieter im Gesetz verankert wird. Darüber hinaus sei zu prüfen, ob materielle Vorteile von der Einwilligung in die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten abhängig gemacht werden dürfen.
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