Weichen für europaweite Datenschutzreform sind gestellt
Seit über drei Jahren beraten und streiten sich die EU-Mitgliedsländer über eine Reform der Datenschutzrichtlinie von 1995. Nun haben sich die Justizminister der 28 Mitgliedstaaten endlich auf einen neuen Standard verständigt. Die Einigung zur entsprechenden Reform wurde heute mit einem Entwurf besiegelt.
Damit ist aber noch immer kein endgültiger Beschluss gefasst - der soll aber bis Jahresende kommen. Denn nun müssen noch Ministerrat, Kommission und EU-Parlament abstimmen, um aus dem heute vorgelegten Entwurf eine neue Richtlinie werden zu lassen. Die wichtigsten Eckpunkte der Reform sind das Recht auf Vergessen inklusive Löschung von Daten, Bildern, etc. und ein Verbot der Weitergabe von Daten von Firmen an US-Behörden, wie unter anderem Tagesschau.de berichtet. Dazu soll es künftig für den Verbraucher besser ersichtlich sein, was er mit der Zustimmung zu den AGB in sozialen Netzwerken oder bei digitalen Diensten allgemein überhaupt erklärt.
Europa soll eine einheitliche Regelung bekommen, die den Nutzer stärker schützt und der staatlichen Seite - vor allem außerhalb der EU - weniger Zugriffsmöglichkeiten eingesteht. Damit wird es in Zukunft für Unternehmen nicht mehr möglich sein, sich in der EU einen Firmensitz zu suchen, in der die entsprechenden Datenschutzgesetze lascher sind. Ein bekanntes Beispiel für die aktuelle Ausnutzung dieser Situation ist der Social-Network-Riese Facebook, der sich Irland als EU-Hauptsitz gewählt hat. Dort tritt ein im Vergleich zu Deutschland sehr niedriges Datenschutzniveau in Kraft. Andere weltweit agierende Unternehmen machen das ebenso.
Siehe auch: Datenschutz: EU-Staaten sind der Verzögerung leid
Höheres Schutzniveau, einheitliche Regeln
"Die Reform wird für Klarheit und ein hohes Schutzniveau sorgen und so das Vertrauen der Verbraucher in digitale Angebote jeglicher Art erhöhen. Auch Unternehmen werden von einheitlichen Regeln in 28 Ländern profitieren," erklärte die EU-Justizkommissarin Vera Jourova dazu.Europa soll eine einheitliche Regelung bekommen, die den Nutzer stärker schützt und der staatlichen Seite - vor allem außerhalb der EU - weniger Zugriffsmöglichkeiten eingesteht. Damit wird es in Zukunft für Unternehmen nicht mehr möglich sein, sich in der EU einen Firmensitz zu suchen, in der die entsprechenden Datenschutzgesetze lascher sind. Ein bekanntes Beispiel für die aktuelle Ausnutzung dieser Situation ist der Social-Network-Riese Facebook, der sich Irland als EU-Hauptsitz gewählt hat. Dort tritt ein im Vergleich zu Deutschland sehr niedriges Datenschutzniveau in Kraft. Andere weltweit agierende Unternehmen machen das ebenso.
Strafen und mögliche Aufweichung
Mit der Reform der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahr 1995 wie sie jetzt vorliegt sollen dann auch höhere Strafen bei Verstößen ausgesprochen werden. Über diese Planungen ist aber noch nichts Genaues bekannt. Ob sich die Reform bis zur endgültigen Verabschiedung noch durch eine starke Unternehmens-Lobby aufweichen wird, bleibt abzuwarten.Siehe auch: Datenschutz: EU-Staaten sind der Verzögerung leid
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