Frech: Sony will sich die Markenrechte für "Let's Play" sichern

Der japanische Konzern hat zuletzt vieles richtig gemacht, mit der PlayStation 4 feiert man nicht nur einen Verkaufserfolg, sondern genießt auch bei den Gamern viele Sympathien. Nun hat Sony aber einen Weg gefunden, wie man all die Pluspunkte auf einen Schlag zunichtemachen kann, nämlich über einen Trademark-Antrag, den man wohlwollend als frech bezeichnen kann.
Sony, Logo, Silber
Sony
"Let's play" ist mittlerweile jedem Gamer ein Begriff, unter diesem Titel geben YouTuber einen Einblick in alte und neue Spiele. Der Unterschied zu einem normalen Test ist, dass hier "einfach so" drauflosgespielt wird und die Macher frei von der Leber weg das Bildschirmgeschehen kommentieren, erläutern und bewerten.

Und offenbar dachte sich jemand bei Sony Computer Entertainment America, dass es eine schlaue Idee wäre, sich diesen Namen per Trademark zu sichern bzw. diesen zu kapern. Denn Nutzer des bekannten Spiele-Forums NeoGAF haben entdeckt, dass Sony einen entsprechenden Antrag gestellt hat (via Engadget).

Die Beschreibung lässt kaum Zweifel offen, dass es sich quasi um eine "feindliche Übernahme" eines schon lange geläufigen Begriffs handelt, denn Sony umschreibt den Antrag bzw. die Begrifflichkeit folgendermaßen: "Elektronische Übertragung und Streaming von Videospielen über globale und lokale Computer-Netzwerke; Streaming von Audio, visuellem und audiovisuellem Material über globale und lokale Computer-Netzwerke."

Es gibt also kaum Zweifel, dass sich Sony hier einen Begriff unter den Nagel reißen will, der eigentlich der Community oder dem Internet generell "gehört", also allgemeingültig ist. Genau genommen ist "Let's Play" sogar älter als der YouTube-Trend, es gibt diverse Vorläufer, die teils mit Bildern und Screenshots arbeiteten.

Wenig Aussicht auf Erfolg

Sony hat sich bisher nicht geäußert, warum man sich die Formulierung sichern will. Allerdings wird man damit vermutlich ohnehin kein Glück haben, da der aktuelle Status "non-final action" ist, was üblicherweise bedeutet, dass der Antrag an den Antragsteller zurückgeschickt worden ist, weil etwas nicht in Ordnung ist.
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