Großkonzerne im Marken-Wahn:
AT&T darf nicht "Danke" sagen
Ziemlich absurd klingende Auseinandersetzungen um Markenrechte sind keineswegs nur kleineren Unternehmen vorbehalten. In den USA sollen Gerichte darüber entscheiden, ob sich der Telekommunikationskonzern AT&T im Rahmen einer Marketing-Aktion bei seinen Kunden bedanken darf.
Geklagt hat das große Finanzhaus Citigroup. Dieses hat sich für die Kommunikation mit Kunden "THANKYOU" als geschützte Marke eintragen lassen. "Über viele Jahre hinweg hat die Citigroup Handelsmarken, die aus dem Begriff THANKYOU bestanden oder ihn enthielen - darunter THANKYOU, CITI THANKYOU, CITIBUSINESS THANKYOU, THANKYOU FROM CITI und THANKYOU YOUR WAY - in einer Reihe von Kundenbindungs-, Bonus- und Gutscheinprogrammen verwendet", heißt es in der Klageschrift laut einem Bericht von Ars Technica.
Der Telekommunikations-Konzern hatte nun aber die Marke "AT&T THANKS" angemeldet und begann diese im Rahmen eines eigenen Programms zur Kundenbindung einzusetzen. Eine entsprechende Ankündigung veröffentlichte das Unternehmen erst Anfang Juni. Nur einige Tage später traf dann bereits die Klageschrift der Citigroup bei dem Unternehmen und beim Gericht ein.
Die Verwendung des Slogans sei schlicht unrechtmäßig, argumentiert das Finanzhaus in dem Papier und beruft sich auf seine Markenrechte. Man sehe hier die Gefahr einer Verwechslung gegeben - offenbar weil man der Annahme ist, dass die Verbraucher direkt an die Citigroup denken, wenn sich ein Unternehmen bei ihnen bedankt.
"Die lange, umfangreiche und breite Verwendung der THANKYOU-Marke in Marketing und Werbung durch die Citigroup bringt diese bei der Verbraucher-Öffentlichkeit direkt mit den hochwertigen Finanzprodukten und Kundendienstprogrammen des Unternehmens in Verbindung", behauptet man in den Gerichtsunterlagen.
Im Zusammenhang mit der Klage will man daher auch gleich Schadensersatz geltend machen. In erster Linie soll aber natürlich AT&Ts Marketing-Kampagne vom Gericht gestoppt werden. Weiterhin strebt man eine Ablehnung des Markeneintrags von "AT&T THANKS" an.
Der Telekommunikations-Konzern hatte nun aber die Marke "AT&T THANKS" angemeldet und begann diese im Rahmen eines eigenen Programms zur Kundenbindung einzusetzen. Eine entsprechende Ankündigung veröffentlichte das Unternehmen erst Anfang Juni. Nur einige Tage später traf dann bereits die Klageschrift der Citigroup bei dem Unternehmen und beim Gericht ein.
Die Verwendung des Slogans sei schlicht unrechtmäßig, argumentiert das Finanzhaus in dem Papier und beruft sich auf seine Markenrechte. Man sehe hier die Gefahr einer Verwechslung gegeben - offenbar weil man der Annahme ist, dass die Verbraucher direkt an die Citigroup denken, wenn sich ein Unternehmen bei ihnen bedankt.
"Die lange, umfangreiche und breite Verwendung der THANKYOU-Marke in Marketing und Werbung durch die Citigroup bringt diese bei der Verbraucher-Öffentlichkeit direkt mit den hochwertigen Finanzprodukten und Kundendienstprogrammen des Unternehmens in Verbindung", behauptet man in den Gerichtsunterlagen.
Im Zusammenhang mit der Klage will man daher auch gleich Schadensersatz geltend machen. In erster Linie soll aber natürlich AT&Ts Marketing-Kampagne vom Gericht gestoppt werden. Weiterhin strebt man eine Ablehnung des Markeneintrags von "AT&T THANKS" an.
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Christian Kahle
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