"Let's Play": Sonys Trademark-Antrag ist vorerst vom Tisch
Vor etwa zwei Wochen ist ein Trademark-Antrag des japanischen Konzerns Sony aufgetaucht, damit machte sich der PlayStation 4-Hersteller allerdings nicht besonders beliebt, ganz im Gegenteil. Denn man wollte sich die Namens- bzw. Markenrechte am Begriff "Let's Play" sichern. Aufgrund der Intervention einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei ist die Sache nun aber wohl vom Tisch.
Die meisten Leser hier, die sich für Gaming interessieren, wissen natürlich, dass Let's Play ein allgemeingültiger Begriff für eine derzeit besonders populäre Art von Videos ist, nämlich anderen Menschen (vor allem auf YouTube) beim Zocken zuzusehen. Das Besondere an Let's Plays ist die Tatsache, dass hier einfach drauflosgespielt wird und der jeweilige Macher frei von der Leber weg etwas zum Game plaudert.
Bei Sony kam man auf die "glorreiche" Idee, sich diese Formulierung sichern zu wollen, man reichte einen entsprechenden Antrag beim U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) ein. Was genau man damit wollte, ist nicht bekannt, abgedeckt sollte aber die "elektronische Übertragung und Streaming von Videospielen über globale und lokale Computer-Netzwerke" sein, also ziemlich genau das, wie das derzeit zum Einsatz kommt.
Das überzeugte auch das US-amerikanische Amt für Patent- und Trademark-Angelegenheiten, das USPTO stellte vorerst fest, dass das Let's Play "lediglich beschreibend" ("merely descriptive") eingesetzt wird, also kein Recht auf Schutz besteht.
Damit wurde der Antrag Sonys nicht formell abgelehnt, da der Konzern seinerseits noch Gegenargumente vorbringen kann. Allerdings ist man bei der McArthur Law Firm davon überzeugt, dass das nach der aktuellen Feststellung nahezu ausgeschlossen ist.
Siehe auch: Frech - Sony will sich die Markenrechte für "Let's Play" sichern
Bei Sony kam man auf die "glorreiche" Idee, sich diese Formulierung sichern zu wollen, man reichte einen entsprechenden Antrag beim U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) ein. Was genau man damit wollte, ist nicht bekannt, abgedeckt sollte aber die "elektronische Übertragung und Streaming von Videospielen über globale und lokale Computer-Netzwerke" sein, also ziemlich genau das, wie das derzeit zum Einsatz kommt.
Einspruch
The McArthur Law Firm, eine auf Videospiele und Urheberrechte spezialisierte Kanzlei aus Los Angeles legte beim USPTO einen Einspruch gegen den Sony-Antrag ein und stellte sich (wortwörtlich) als Anwalt der Gaming-Community dagegen (via Polygon). Man zitierte mehr als 50 allgemeingültige Einsätze von "Let's play" im Zusammenhang mit Videospielen.Das überzeugte auch das US-amerikanische Amt für Patent- und Trademark-Angelegenheiten, das USPTO stellte vorerst fest, dass das Let's Play "lediglich beschreibend" ("merely descriptive") eingesetzt wird, also kein Recht auf Schutz besteht.
Damit wurde der Antrag Sonys nicht formell abgelehnt, da der Konzern seinerseits noch Gegenargumente vorbringen kann. Allerdings ist man bei der McArthur Law Firm davon überzeugt, dass das nach der aktuellen Feststellung nahezu ausgeschlossen ist.
Siehe auch: Frech - Sony will sich die Markenrechte für "Let's Play" sichern
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