Filmbranche rückt der Streaming-App Popcorn Time auf den Pelz
In der Vergangenheit haben Juristen immer wieder gewarnt, dass die Nutzung der Streaming-Anwendung "Popcorn Time" schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann. Und diese treten nun tatsächlich ein: Filmproduzenten gehen in den USA gezielt gegen die Nutzer der Software vor und in Dänemark gab es sogar Verhaftungen.
Welche Aussichten die jeweiligen Fälle letztlich vor Gericht haben, bleibt abzuwarten. Für die Betroffenen bedeuten sie aber erst einmal eine Menge Ärger, finanziellen und zeitlichen Aufwand. Bei den beiden Personen, die in Dänemark ins Visier geraten sind, handelt es sich um die Betreiber von Webseiten, die eigentlich nur über das Angebot informieren. Hier werden nicht nur keine urheberrechtlich relevanten Inhalte bereitgestellt, sondern diese nicht einmal verlinkt, berichtet das Magazin TorrentFreak.
Bei den beiden Seiten handelt es sich um Popcorntime.dk und Popcorn-time.dk. Beide Angebote wurden im Zuge des Vorgehens gegen ihre Betreiber abgeschaltet und die Domains von den Behörden beschlagnahmt. Es dürfte ein bisher ziemlich einmaliger Vorgang sein, dass Personen festgenommen werden, weil sie eine Seite betreiben, auf der Neuigkeiten zu einer Software und Anleitung zu ihrer Nutzung bereitgestellt wurden.
Die Verwendung von Popcorn Time dürfte vor allem für Anwender ein Problem werden, die nicht genau wissen, was sie eigentlich tun. Denn auf den ersten Blick sieht die App aus wie eine normale Streaming-Applikation. Die Verteilung der Daten von Filmen funktioniert im Hintergrund aber über P2P-Technologien, so dass jeder Nutzer beim ansehen eines Videos dieses auch parallel wieder selbst an andere User verbreitet.
Bisher gerieten vereinzelt Nutzer ins Visier, wenn sie im Zuge allgemeiner Ermittlungen wegen der illegalen Verbreitung von Inhalten in Filesharing-Netzen mit ins Netz gerieten. In den USA ist nun aber ein erster Fall bekannt, in der ein Rechteinhaber gezielt die Nutzer von Popcorn Time herausfischt und diesen Klagen mit entsprechenden Schadensersatzforderungen zustellen lässt. Bei diesen handelt es sich um die Produzenten des Films "The Cobbler".
Bei den beiden Seiten handelt es sich um Popcorntime.dk und Popcorn-time.dk. Beide Angebote wurden im Zuge des Vorgehens gegen ihre Betreiber abgeschaltet und die Domains von den Behörden beschlagnahmt. Es dürfte ein bisher ziemlich einmaliger Vorgang sein, dass Personen festgenommen werden, weil sie eine Seite betreiben, auf der Neuigkeiten zu einer Software und Anleitung zu ihrer Nutzung bereitgestellt wurden.
Die Verwendung von Popcorn Time dürfte vor allem für Anwender ein Problem werden, die nicht genau wissen, was sie eigentlich tun. Denn auf den ersten Blick sieht die App aus wie eine normale Streaming-Applikation. Die Verteilung der Daten von Filmen funktioniert im Hintergrund aber über P2P-Technologien, so dass jeder Nutzer beim ansehen eines Videos dieses auch parallel wieder selbst an andere User verbreitet.
Bisher gerieten vereinzelt Nutzer ins Visier, wenn sie im Zuge allgemeiner Ermittlungen wegen der illegalen Verbreitung von Inhalten in Filesharing-Netzen mit ins Netz gerieten. In den USA ist nun aber ein erster Fall bekannt, in der ein Rechteinhaber gezielt die Nutzer von Popcorn Time herausfischt und diesen Klagen mit entsprechenden Schadensersatzforderungen zustellen lässt. Bei diesen handelt es sich um die Produzenten des Films "The Cobbler".
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Christian Kahle
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